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Ole von Beust
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Frage von Renate K. •

Frage an Ole von Beust von Renate K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
warum bekomme ich keine Antwort( v. 25.1.08)? Sind Hundehalter für Sie Bürger 2.Klasse? Oder passen die ca. 40 000 Hundehalter (auch Steuerzahler) nicht in Ihr Wahlprogramm?
Wie lange soll eigentlich das "Schwarzer-Peter" Spiel zwischen Volksvertretern und Bürgern mit Hund gespielt werden? Enthalten die Schuldzuweisungen seitens der Volksvertreter immer auch eine implizite "Entschuldigung" für das eigene Versagen im Falle des kleinen Volkans aus Wilhelmsburg?
Es ist nicht mein Verschulden, dass der kriminelle Ibrahim K. sein Tier gezielt zum Kampfhund dressierte.
Er war den Behörden bekannt durch Körperverletzung,Waffenbesitz, Diebstahl, Straßenraub, Drogenhandel, Hausfriedensbruch. Das Hund-Halter-Gespann der Behörde längst ein Begriff. Das Bezirksamt verordnete ihm 1998 Anleinpflicht. Doch weder von der Polizei, noch noch Ordnungsamt überprüften dieses. Das Gartenbauamt wechselte die zerbissenen Kinderschaukeln aus und Anlieger des Spielplatzes wunderten sich, dass trotz massiver Beschwerden nichts unternommen wurde.
Warum gibt man nicht endlich zu, dass der Tod von Volkan hätte verhindert werden können, wenn sich die Behörden um die Einhaltung der Auflagen gekümmert hätten?
Wir Hundehalter verlangen von den Volksvertretern, dass endlich Schluss ist diesen Schuldzuweisungen (Volkans Tod). Kollektivschuld und Sippenhaftung dürften in einem demokratischen Staat keinen Platz mehr haben!

Das Hundegesetz schützt unsere Kinder keineswegs vor den wirklichen Gefahren, wie Strassenverkehr, Kindesmissbrauch und Sexualtätern. Der Gesetz schützt eher die Verbrecher statt die Opfer. Wenn ein Hund seine kleinen Rudelmitglieder (Kinder) vor Übeltätern schützt, bekommt der Hundehalter (die Eltern) Ärger mit den Staatsorganen, der Hund einen Maulkorb und beide müssen quasi zum Wesenstest. Der wirkliche Übeltäter macht weiter. Schadlos. Der Täter darf womöglich noch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hoffen.
Mit freundlichen Grüssen
Renate Kainzberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kainzberger,

es ist mir nicht bekannt, dass die Politik Ihnen oder anderen an dem tragischen Vorfall unbeteiligten Hundehaltern eine Schuld am Tode des Jungen Volkan aus Wilhelmsburg zugewiesen zu hat.

Fakt ist aber, dass ein Rückgang von 30% der Beißvorfälle seit Inkrafttreten des Gesetzes in Hamburg zu verzeichnen ist, bei Rottweilern sogar um 70%. Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Gehorsamsprüfung, zu der das Gesetz die Hundehalter verpflichtet, für viele Tiere auch eine wirksame Maßnahme des Tierschutzes darstellt, da ihre artgerechte Haltung dadurch gefördert - und eine soziale Prägung auch zu anderen Hunden trainiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ole von Beust