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Olav Gutting
CDU
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Frage von Charlotte H. •

Frage an Olav Gutting von Charlotte H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Wie setzen Sie sich dafür ein, das der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Art.26 Abs.2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Wie setzen Sie sich dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Wie setzen Sie sich für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Wie setzen Sie sich für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Verbreitung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Wie setzen Sie sich für ein Verbot staatlicher Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern ein, damit nicht weiter Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.09.2017 zum Thema Rüstungsexporte. CDU und CSU streben außenpolitisch eine Situation an, in der kriegerische Auseinandersetzungen zurückgedrängt und durch politische Lösungen auf dem Verhandlungswege ersetzt werden. Leider sind wir von einer Welt, in der allein Verhandlungen Konflikte lösen, noch weit entfernt. Unter diesen Bedingungen kann auch der Einsatz militärischer Mittel erforderlich sein, um Sicherheit zu schaffen, die Menschenrechte zu schützen und den Terrorismus zu bekämpfen. Hierbei arbeitet Deutschland eng mit Partnern – etwa in der NATO und der EU – zusammen. Solche Sicherheitspartnerschaften beruhen auf Gegenseitigkeit. Dass bedeutet auch, dass man sich gegenseitig Verteidigungstechnologien – also auch verschiedene Waffen – nutzbar macht. Um dies umzusetzen, sind Rüstungsexporte aus Deutschland in NATO- oder andere verbündete Länder ebenso selbstverständlich und notwendig, wie Rüstungsimporte, um eine angemessene Ausrüstung der Bundeswehr sicherzustellen.

Über den Bereich der NATO oder der EU hinaus gibt es zahlreiche weitere Kooperationen, die für die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands von Bedeutung sind. So half und hilft zum Beispiel die Lieferung von Waffen an die Peschmerga im Kampf gegen die Terrororganisation IS in Syrien und im Irak und konnte dort hunderttausenden Jesiden und anderen Menschen vor Versklavung und Tod retten. Es ergibt ebenfalls Sinn, Sicherheitskräfte, die in Afghanistan oder Mali von der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror ausgebildet wurden, auch mit deutschen Waffen auszustatten. Gerade für solche Drittsaaten gelten strengste Waffenexportregeln. Für den Bereich der Kleinwaffen sind diese zuletzt im Sommer 2015 durch entsprechende Grundsätze der Bundesregierung weiter verschärft worden. Diese Grundsätze beinhalten weitergehende grundsätzliche Exportverbote und umfangreiche Dokumentationspflichten etwa über den Verbleib der Waffen bei Ausnahmen vom Exportverbot. Unter anderem haben wir ein Pilotprojekt für Vorort-Endverbleibskontrollen auch bei Kleinwaffen in den Empfängerländern eingeführt und sind insofern EU-weiter Vorreiter. Um die Weiterverbreitung von Kleinwaffen auf globaler Ebene zu bekämpfen, setzen wir auf unsere Partner und Regionalorganisationen: Wir wollen ihre Kapazitäten stärken, Waffen und Waffenlager besser zu sichern, illegale Waffenströme zu verfolgen und zu unterbinden und illegale Waffenbestände zu vernichten.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung eine sehr verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibt. Schon aufgrund der Vorgaben im Grundgesetz fühlten sich alle Bundesregierungen dem Prinzip einer restriktiven Exportkontrolle verpflichtet. Das deutsche Exportkontrollsystem ist international als eines der strengsten weltweit anerkannt. Die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig und unterliegt strengen gesetzlichen Kriterien, u.a. nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, den im Jahre 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossenen "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sowie dem im Dezember 2008 verabschiedeten „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". Bei allen Ausfuhrgenehmigungen werden außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitische Aspekte sorgfältig abgewogen. Der jährliche Rüstungsexportbericht sowie der halbjährlich vorgelegte Zwischenbericht der Bundesregierung sorgen für die notwendige Transparenz und werden seit Beginn dieser Legislaturperiode noch schneller dem Bundestag vorgelegt. Über die Genehmigungen des Bundessicherheitsrates wird das Parlament unverzüglich unterrichtet.

Rüstungsexporte sind wie bereits dargestellt ein legitimes und unverzichtbares Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa um einen Völkermord zu verhindern oder um die Voraussetzungen zu schaffen, damit in einer Region humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Die Beispiele Irak, Syrien oder Mali hatte ich bereits genannt. Auch wenn ein Land einen Beitrag für die Sicherheit Deutschlands und der NATO leistet und eine gefährdete Region stabilisiert, rechtfertigt dies gegebenenfalls die Lieferung von Waffen und Technologien.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass Rüstungsexporte sehr unterschiedliche Güter umfassen können und nicht notwendigerweise dem Export von Waffen entsprechen. Rüstungsgüter sind zum Beispiel auch Minensuchgeräte, mit deren Hilfe Kriegsfolgen beseitigt werden, Feldkrankenhäuser und Zelte der Bundeswehr, die in Katastrophengebiete geliefert werden, Dekontaminationsausrüstungen für den Zivilschutz oder gepanzerte Personenkraftwagen für diplomatische Vertretungen, die in vielen Regionen z.B. bei Botschaften und den Vereinten Nationen im Einsatz sind.

Die aufgeführten Punkte zeigen, dass das Thema Rüstungsexporte sehr komplex und nicht für eine Schwarz-Weiß-Malerei geeignet ist. Es kommt vielmehr darauf an, eine verantwortungsbewusste Rüstungsexportpolitik zu betreiben, die einen Ausgleich schafft zwischen notwendiger, strenger Exportkontrolle, der Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen und wehrtechnischen Interessen unseres Landes sowie der Wahrnehmung der wachsenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt.

Insgesamt ist zur zukünftigen Rolle von Rüstungsexporten in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Sicherung einer leistungsfähigen nationalen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für den Schutz unserer Demokratie eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich. Ihren Beitrag zu dieser Debatte begrüße ich und hoffe, dass die von mir aufgeführten Argumente auch für Sie nachvollziehbar sind.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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