(...) Bisher waren Tagesmütter, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurden, gegenüber den anderen Tagesmüttern steuer- und sozialversicherungsrechtlich im Vorteil. Jetzt ist es in der Tat so, dass viele Tagesmütter, vor allem die steuerlich zusammenveranlagten verheirateten, seit Januar 2009 mehr Steuern zahlen müssen. Weil die Sozialversicherungspflicht der Steuerpflicht folgt, werden vielfach auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung fällig. (...)
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