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Olaf Böttger
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Frage von M. M. •

Frage an Olaf Böttger von M. M. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe mein Kind über die sogenannte "Härtefallregelung" im Kindergarten.
Da ich mir den Kindergarten eigentlich nicht leisten kann überziehe ich mein Konto schon regelmäßig um den Mindestelternanteil. Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuungsplatz der über 5 Stunden hinausgeht. Bisher ist im Beitrag das Mittagessen schon einkalkuliert.

Ist es richtig das der bisherige Beitrag nur um 13 Euro erhöht wird und das bisherige Mittagessen NICHT rausgerechnet wird?

Ist es weiterhin richtig das die Härtefallregelung NUR bei SOZIALEN Härtefällen, NICHT aber bei FINANZIELLEN Härtefällen eintritt? Und was ist mein Kind für ein Härtefall?

Was passiert wenn ich das nicht bezahlen kann? Muss mein Kind dann den ganzen Tag hungern? Bekommt es wenn ich bezahle einmal Essen für die 13 Euro UND einmal Essen für den einkalkulierten Essensbetrag?

M.Müller

PS. Können Sie mir diese Aussage erklären? Die Härtefall-Regelung wird nur bei sozialen Härtefällen angewendet, also nur, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Kinder zu versorgen. Bei "nur" finanzieller Not tritt die Regelung nicht ein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau/Herr Müller,

zuständigkeitshalber habe ich mich mit dem Fachmann unserer Fraktion in solchen Fragen Herrn Marcus Weinberg hinsichtlich der Beantwortung abgestimmt. Ich bitte daher die geringe Zeitverzögerung zu entschuldigen.

Hier nun seine Antwort:

Lassen Sie mich einleitend feststellen, dass die einheitlich erhobenen 13 Euro für das Mittagessen von der CDU-Fraktion voll und ganz mitgetragen werden. 60 Cent für ein Mittagessen (die Herstellungskosten belaufen sich auf 80 Euro im Monat) ist ein moderater Verpflegungsanteil. Im Vergleich mit anderen Großstädten (Düsseldorf 58 Euro, Dortmund 51 Euro) ist dieser Anteil eher gering. Zusammen mit dem sozial gestaffelten Betreuungsanteil ergibt dieser den Elternanteil. Hamburg hat die Ausgaben für den Bereich der Kindertagesbetreuung von 280 Mio. im Jahre 2001 auf mittlerweile 333 Mio. Euro im Jahr 2005 erhöht. Wir haben den Rechtsanspruch auf einen 5-Stunden-Platz im Elementarbereich plus Mittagessen neben dem Rechtsanspruch für Berufstätige eingeführt.. Aus dem Anspruch 5 Stunden plus Mittagessen ergibt sich auch die Folge, dass das Mittagessen anteilig (in Hamburg beteiligen sich die Eltern zu 15% an den tatsächlich anfallenden Betreuungskosten) in Höhe von 13 Euro von den Eltern übernommen wird. Nach ihrer Aussage zahlen Sie den Mindestelternanteil und ihr Kind hat einen Platz, der aus gesundheitlichen Gründen über 5 Stunden hinausgeht. Ohne ihre Situation genauer zu kennen, kann ich nur darauf verweisen, dass auch gewisse Leistungen des Staates für Eltern (wie das Kindergeld) dafür gedacht sind, die anfallenden Kosten (zumindest zum Teil) zu decken. Sie zahlen bereits den Mindestbeitrag der sozialen Staffelung und sollen in Zukunft 60 Cent am Tag für ein gesundes und gutes Mittagessen übernehmen. Meines Erachtens sind diese Gesamtkosten durchaus als moderat zu bewerten. Bezüglich Ihrer geschilderten besonderen finanziellen Situation und den Folgen sollten sie Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen, da ich diese aus der Entfernung nicht bewerten kann und möchte. In besonderen Fällen wird es Regelungen geben können.
Mit freundlichen Grüßen

Olaf Böttger

Fachsprecher für Drogen und Sucht