
(...) Bei der Reform des Unterhaltsrechts ging es uns nicht darum, einen vermeintlich „konservativen“ Standpunkt durchzusetzen. Unserer Kernanliegen war, den sachlich besseren Interessen- und Risikosausgleich zwischen den Betroffenen zustande zubringen. Hier hat sich die Union zu Recht gegenüber dem Koalitionspartner durchgesetzt, weil wir die besseren Argumente auf unserer Seite hatten. (...)