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Frage von Jürgen B. •

Frage an Norbert Lammert von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert,

entgegen der Vorschriften der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundesliegenschaften ( https://www.bundestag.de/blob/340518/6d9b57536af5092c0a8b2bfaf08423d1/zugangsregeln-data.pdf ) haben Sie gegen einen der Partei der AKP des türkischen (Noch-) Ministerpräsidenten Erdogan nahestehenden Journalisten, der Bundestagsabgeordnete im Gastronomiebereich des Bundestages im Gespräch mit türkischen Oppositionellen fotografierte und diese Fotos in nicht sachlicher Form in regierungsnahen Medien publizierte, kein Verbot ausgesprochen ( https://www.heise.de/tp/features/Bundestagspraesident-laesst-Bespitzelung-von-Abgeordneten-zu-3531011.html ).

Das verwundert angesichts der eindeutigen Bestimmungen der oben genannten Vorschriften:
"II. 5.
In der Westlobby ist der Bereich vor den gläsernen Abstimmungstüren zum Plenarsaal
bis zu den Türen zur Westhalle frei zu halten; in diesem Bereich besteht Dreh- und
Fotografierverbot.

II 5.1.g
Foto- und Drehgenehmigungen für den Gastronomiebereich werden nicht und
bei Empfängen nur mit Genehmigung des Veranstalters erteilt."

In Anbetracht der massiven Bedrohung nicht nur von Bundestagsabgeordneten und der tragischen Entwicklung in der Türkei, bei der nicht nur innerstaatlich kein Wert, den die Bundesregierung vertreten sollte, anerkannt wird (Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit), sondern auch massiv z.B. die griechische Souveränität bedroht wird (Anzweiflung des Vertrags von Lausanne 1923), ist diese Haltung nicht nachvollziehbar.

Bitte erklären Sie mir, warum kein Verfahren gegen solche Machenschaften dieses Journalisten eingeleitet werden, obwohl sowohl die Rechtslage als auch die politische Situation dies unbedingt erfordern würde?

Mit fragenden Grüßen

J.Georg Brandt

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