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Norbert Böhlke
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Frage von Claus P. •

Frage an Norbert Böhlke von Claus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Welche Position vertreten Sie persönlich und als Abgeordneter zum Thema Voratsdatenspeicherung und den damit einher gehenden Einschränkungen der Grundrechte.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petersen,

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die von der großen Koalition von CDU und SPD gestaltete Vorratsdatenspeicherung als Verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt, hat aber auch die Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen für zulässig erklärt mit dem Hinweis, dass die erfassten Daten praktisch von jedem Bürger ein aussagekräftiges Persönlichkeits- und Bewegungsprofil ermöglicht. In Deutschland werden seit dem Urteil des Verfassungsgerichts keine Telekommunikationsverkehrsdaten mehr gespeichert. Das hat zur Folge, dass den Ermittlungsbehörden in vielen Fällen nur sehr schwer möglich sein, Strafdaten zu verhindern bzw. aufzuklären. Dies ist aus meiner Sicht so nicht mehr hinzunehmen. Der Bund muss gesetzlich festlegen, wann, wie und in welchem Umfang der Staat auf Telefon- und Internetdaten zurückgreifen darf. Die Strafdaten im Internet sind 2010 auf einen Rekordwert von knapp 225.000 Delikte gestiegen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum wird, Sicherheitsbehörden und der Gesetzgeber sind hier gefordert, allerdings appelliere ich auch sind an die Anbieter und Nutzer des Internets zu einem sicheren und sorgfältigem Umgang mit dem Internet zu finden. Was wir also brauchen, ist ein neues Gesetz, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht entspricht und das den zuständigen Behörden zur Gefahrenabwehr und der Aufklärung schwerster Straftaten eine klare Rechtslage vorgibt. Insbesondere muss die Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus und der Organisierten Kriminalität weiterhin intensiv möglich sein.
Eine Einschränkung der Grundrechte sehe ich nicht, wenn das sorgfältiges Abwägen zwischen der Wahrung der Persönlichkeitsinteressen und der Privatsphäre des Einzelnen und den Interessen der Sicherheitsbehörden im Rahmen einer erfolgreichen Verbrechungsbekämpfung nicht außer Acht gelassen wird.

Norbert Böhlke