Was heißt das für die psychotherapeutische Versorgung, wenn Sie daran denken, den Ausgabenanstieg in der EGV zu begrenzen?
Sie denken nun - und zwar sehr konkret - über eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung nach. Wie Sie wissen, wird der Großteil psychotherapeutischer Leistungen extrabudgetär vergütet - diese machen m.W. sogar den Großteil der extrabudgetär vergüteten Leistungen aus. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei einem (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen und steigender Versorgungsengpass) geben, welche einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier nun auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Ich habe große existenzielle Angst. Bitte verhindern Sie, dass so etwas passiert und präzisieren Sie die Vorschläge.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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