Setzen Sie sich gegen Honorarkürzung von PsychotherapeutInnen ein?
Sehr geehrte Frau Warken,
Mit diesem Schreiben bitte ich Sie darum, sich dafür einzusetzen, dass die Vergütung unserer Leistungen als psychologische Psychotherapeuten in der Versorgung gesetzlich Versicherter nicht reduziert werden.
Vor einigen Tagen hat mich die Nachricht erreicht, dass der Bewertungsausschuss (GKV-SV) die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent zum 01.04.26 abgewertet hat . Ich bitte Sie darum, den Beschluss des Bewertungsausschussess in den nächsten zwei Monaten beim Bundesgesundheitsministerium zu beanstanden.
Ich bin seit 2016 zugelassen. Beschwerden von Patienten sind komplexer geworden. Der Aufwand für Technik, ebenso wie für Verwaltungsaufgaben hat sich in dieser Zeit gravierend erhöht.
Ich bitte Sie auch darum, sich dafür einzusetzen, dass die Vorgaben für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar geregelt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Psych. Karin L.

