Hat sich die Kommission zu den Krankenversicherungskosten mit diesem Thema der Zwei-Klassen-Gesellschaft beschäftigt und wie ist ggf das Ergebnis?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ja eine Zwei-Klassen-System,
zum einenen die KVdR - Krankenversicherung der Rentner - bei denen Mieterträge und Zinserträge nicht verbeitragt werden. Die sonstigen gesetzlich Versicherten, welche die Voraussetzung der
9/10 tel-Regelung nicht erfüllen, müssen auch auf die Mieterträge Beiträge bezahlen.
Das führt dann dazu, dass Ehepaare, bei denen nur ein Partner in der KVdR ist, ihre gemeinsamen vermieteten Immobilien auf diesen übertragen und so sich der erhöhten Beitragszahlzung entziehen.
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU

