Finden Sie es gerecht, dass freiwillig gesetzlich versicherte niedergelassene Psychotherapeuten auf 4,5 Prozent Honorar verzichten müssen und gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze um 300 € steigt?
Sehr geehrte Frau Warken,
ja, Reformen im Gesundheitssystem sind nötig. Ich schätze Ihre Bemühungen, alle ins Boot zu holen und Gerechtigkeit anzustreben. Mein Ehemann und ich sind beide niedergelassene psychologische Psychotherapeuten in eigener Praxis, beide freiwillig gesetzlich versichert. Wir haben zwei Kinder und zahlen einen Immobilienkredit ab. Die Honorarkürzung um 4,5 Prozent (für uns beide 9 Prozent der gemeinsamen Einnahmen) und die geplante Anhebung der Beitagsbemessungsgrenze um 300 Euro stellt uns vor wirtschaftliche Probleme. Wir kennen weitere Psychotherapeuten-Ehepaare mit Kindern. Wir in unserer speziellen Konstellation müssen überproportional viel schultern, nachdem wir 100.000 € in unsere Ausbildungen und den Erwerb der Kassensitze aus eigenen Mitteln aufgebracht haben. Ist das gerecht? Bitte intervenieren Sie bzgl. der Honorarkürzung. Sie ist nicht nur für uns persönlich bitter, sondern wird gesamtgesellschaftlich erhebliche Kosten verursachen. Freundliche Grüße

