Warum haben Sie bei der Abstimmung im Bundestag am 12.04.24 für das Selbstbestimmungsgesetz in der hiesigen Form gestimmt ?
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,
einige Transmenschen kritisieren das Selbstbestimmungsgesetz. Diese kritischen Stimmen wurden mit ihren einzelnen Meinungen in der Emma aufgeführt:
https://www.emma.de/artikel/transsexuelle-gegen-das-selbstbestimmungsgesetz-340649
Kennen Sie deren Einwände und Bedenken ? Und wenn ja, warum haben Sie dennoch für das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte Frau Z.,
Die von Ihnen genannten kritischen Stimmen sind mir in Teilen bekannt. Der Gesetzgebungsprozess ist in einer Gesamtabwägung, bei der auch Sachverständige angehört wurden, der Annahme gefolgt, dass mit den geänderten Rahmenbedingungen bestehende staatliche Diskriminierung abgebaut und gesellschaftliche Teilhabe für trans*, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen gefördert wird.
Ich schließe mich dabei den Worten meines Kollegen Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und fachlich mit der Thematik betraut an, der die Verabschiedung des Gesetzes mit folgenden Worten umschrieb (nachzulesen auf der Website der SPD-Bundestagsfraktion):
„Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen.
Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.“
Mit freundlichen Grüßen
Nina Scheer