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Nicole Maisch
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Frage von Günter E. •

Frage an Nicole Maisch von Günter E. bezüglich Familie

Ich bin seit 2002 Witwer und lebe mit meinen 3 Kindern ( 6J,10J,u.22J) seitdem allein. Ich arbeite halbtags als Krankenpfleger im Schichtdienst. Ich weiß nicht, ob es die Politiker wissen.Wir müssen auch am We od. Feiertags arbeiten. Ohne Oma od.Opa (oh,Du schönes Dänemark)---wohin mit den Kindern!!!???? Deswegen arbeite ich 1/2. Mein 22J Sohn unterstützt mich auch so gut er kann! Mein Jüngster kam jetzt in die Grundschule. Einige Eltern hätten eine Betreuung am Nachmittag gebraucht.-- Die Schule wollte dafür 130,- euro haben. Mit Essen. Bei einem Gehalt von 900,- euro + 400euro witwenrente kann man sich das gar nicht leisten. Denn Lebenshaltungskosten kommen noch dazu. Wann kommt endl.eine adäquate Kinderbetreuung für uns!!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ellenberger,

ihre Lebenssituation zeigt sicherlich in aller Deutlichkeit den Handlungsbedarf. Meine Fraktion ist seit Jahren der politische Vorreiter, wenn es um den Ausbau der Betreuungsangebote geht. Die Bundesfamilienministerin von der Leyen hat letztlich nur dem gesellschaftlichen Druck nachgegeben, ist damit einigen grünen Forderungen gerecht geworden und hatte einige Hürden innerhalb ihrer eigenen Fraktion zu nehmen. Im Unterschied zur großen Koalition sind wir jedoch der Auffassung, dass ein bedarfsgerechtes Angebot nur über einen sofortigen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch verbindlich zu erlangen sein wird. Das war schon beim Rechtsanspruch im Kindergarten so, der in den 90ern eingeführt wurde. Ohne gesetzlichen Anspruch sind die Eltern ohne Handhabe und damit allein auf die unverbindliche Bereitschaft der staatlichen Stellen angewiesen. Allgemeine Vereinbarungen oder ein Vertrag zwischen Bund und Ländern ändern hieran nichts. Wer wirklich genügend Plätze bereitstellen und die Eltern selber entscheiden lassen will, ob sie einen Kinderbetreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen, schafft einen Rechtsanspruch.

Und ich stimme ihnen auch zu, was die Schule betrifft.

Die augenblickliche Diskussion ist auf den -- zweifellos gewichtigen - Bereich der Betreuung unter Dreijähriger verengt. Bedarfslücken aber gibt es auch bei Ganztagsplätzen im Kindergarten und für Schulkinder sowie bei Eltern-Kind-Zentren oder den Familienbildungsangeboten. Im Kindergarten sind weniger als ein Drittel der Angebote ganztägig, bei Schulkindern sieht es nicht besser aus. Bund, Länder und Kommunen müssen auch für diese Bereiche eine mittel- bis langfristige Ausbauperspektive vorlegen.

Wir hatten seinerzeit die Kinderbetreuungskarte vorgeschlagen: Der Bund sollte den Eltern eine zweckgebundene, regelmäßige Geldleistung für Kinderbetreuung zahlen. Sie leiten diese an die Kita oder Tagesmutter weiter. Das Modell ist verfassungskonform, das Geld käme genau bei den Kinderbetreuungsplätzen an und hätte zusätzlich die Nachfragemacht der Eltern gesteigert.

Auch mit dem Ganztagsprogramm war die rot-grüne Bundesregierung einen wichtigen Schritt vorangegangen. Und wir fordern weiterhin den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. Dafür sollten auch Bundesmittel eingesetzt werden können. Ganztagsschule heißt aber nicht, den Unterricht einfach in den Nachmittag zu verlängern. Vielmehr braucht die Schule einen neuen Rhythmus, der klassischen Unterricht mit Freiphasen, Hausaufgabenbetreuung sowie Sport, Musik und künstlerischen Angeboten verbindet.

Und selbstverständlich darf es dabei keine Zugangsbarrieren in Form nicht zu leistender Elternbeiträge geben. Schließlich haben Kinder ein Recht auf Bildung und individuelle Förderung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maisch