Frage von David K. • 25.08.2013 Der Deutsche Bundestag hat mit dem 21. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 27. April 2013 die Regelung wieder eingeführt, daß Deutschen im Ausland, die länger als 25 Jahre nicht in Deutschland gemeldet waren, das Wahlrecht aberkannt wird. Antwort ausstehend von Moritz Körner FDP Bundestag Wahl 2013Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen Teilen