
(...) Januar 2009 eine Übergangszeit zugestanden, was das Fangverbot bestimmter Finkenarten zur Käfighaltung und das Verbot der Frühjahrsbejagung von Wachteln und Turteltauben betraf, um entsprechende Programme und Maßnahmen entwickeln zu können. Spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist wurde der Großteil der auf Malta stattfindenden Vogeljagd auch nach maltesischem Recht endgültig als illegal erklärt. Dass diese Verbote nicht ausreichten, um einen umfassenden Schutz wilder Vogelarten, wie in der Vogelschutzrichtlinie vorgegeben, zu gewährleisten, zeigt das Urteil des EuGH aus dem Jahre 2009. (...)