(...) Das Ziel des Kulturgutschutzgesetzes ist es jedenfalls nicht, „unbelebte Gegenstände“ gegen „lebende Wesen“ auszuspielen oder grundlegende Bürgerrechte in Zweifel zu ziehen. Ich bin mir sicher, dass wir nach Vorlage des ressortabgestimmten Gesetzentwurfes (geplant für den Herbst 2015) eine Versachlichung der Debatte erleben werden, die der dringend gebotenen Novellierung des Kulturgutschutzes in unserem Land insgesamt gut tun wird. (...)
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