
(...) Der Artikel 146 wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes (GG) bewusst eingefügt, um dessen Übergangscharakter deutlich zu machen. Bei der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes sollte es sich nicht um eine endgültige Verfassung handeln, damit diese einer möglichen deutschen Wiedervereinigung nicht im Wege steht. (...)