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Frage von Michael S. •

Frage an Miriam Gruß von Michael S. bezüglich Tourismus

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Miriam Gruß,

das Freizeitpark-Unternehmen "Center-Parcs" plant bei Leutkirch im Landkreis Ravensburg ein 300-Millionen-Euro-Projekt. Dieser Freizeitpark soll auf ca. 162 Hektar des ehemaligen Munitionsdepots Urlau (Leutkirch) errichtet werden. 20 Prozent dieser Fläche liegen auf dem Gebiet des Bundeslandes Bayern - ein potentieller Grund, weshalb der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer dieses Tourismus-Projekt unterstüzt.

Weit über das Befürworten hinaus geht jedoch die Bürgschaft Bayerns über 50 Millionen Euro - immerhin 1/6´tel der Investitionssumme - die Ministerpräsident Seehofer laut Medienberichten zugesichert hat.

Während im Nachbarbundesland Baden-Württemberg (80 % der Projekt-Fläche) Meldungen zu Bürgschaften dementiert werden, bekennt sich Ministerpräsident Seehofer in der Öffentlichkeit zu einer Bürgschaft gegenüber "Center-Parcs" in Höhe von 50 Millionen Euro.

Laut § 766 Bürgerliches Gesetzbuch ist für eine Bürgschaftserklärung die Schriftform vorgeschrieben:

"Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich" - wissen Sie von einer derartigen schriftlichen Bürgschaftserklärung?

Sollte die bayerische Staatsregierung - in Anbetracht der Ausfallrisiken der Landesbank hinsichtlich der Hypo-Alpe-Adria-Beteiligungen - nicht etwas zurückhaltender bezüglich Bürgschaften agieren?

Wie erklären Sie ein derartiges Risiko den Steuerzahlern?

Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße aus dem Allgäu nach Berlin

Michael Schropp

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