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Mieke Senftleben
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Frage von Rainer F. •

Frage an Mieke Senftleben von Rainer F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Senftleben,

warum wird vom Jobcenter für einen ledigen Alg II - Bezieher in Verbindung mit einer 1-Zimmerwohnung die Leistungsbemessungsgrenze von derzeit -378,- Euro für Unterkunft und Heizung nicht an die Erhöhung der Betriebskosten etc. gekoppelt?
Ich wohne seit 2005 im Märkischen Viertel und war dort mit einer Warmmiete von monatlich 277,- Euro eingezogen.
Jetzt beträgt die monatl. Miete bereits 332,- Euro.
Weil die Betriebskostenabrechnung für das Jahr seitens der GESOBAU noch nicht vorliegt, die Mietpereisbindung aufgehoben wurde und im nächsten Jahr eine Modernisierung ins Haus steht, erwarte ich eine deutliche Mietsteigerung in den nächsten Jahren, welche vermutlich zur Überschreitung der Bemessungsgrenze führen würde.
Das würde bedeuten, dass ich vom Jobcenter gezwungen werden könnte, preiswerteren Wohnraum zu suchen, was aber den Verlust des liebgewonnenen Umfeldes etc. für mich bedeuten würde.

Mit freundlichem Gruß

Rainer Füssel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Füssel,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und entschuldige mich bei Ihnen, dass es etwas gedauert hat, sie zu beantworten, aber Sie haben sicherlich Verständnis dafür, denn ich flitze momentan von einem Termin zum anderen.

Ein Beweggrund für die sicherlich schwierige, Hartz-IV genannte Arbeitsmarktreform war die Pauschalierung von Leistungen, die zu einem übersichtlichen und effektiven Sozialsystem führen sollte. In der Tat liegt die Bemessungsgrenze für eine 1-Zimmer-Wohnung bei € 378. Die Erfahrung in Berlin zeigen jedoch, dass Sie sich beruhigen können. Bisher sind Empfänger von Arbeitslosengeld II nur in den seltensten Fällen zu einem Umzug gezwungen worden. Die AV Wohnen, in der die Angemessenheit des Wohnraums geregelt wird, weist eine Reihe von Ausnahmetatbeständen auf. Außerdem muss ein Umzug auch den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit unterliegen. Immerhin müsste das Jobcenter die Kosten eines evt. Umzuges bezahlen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf unser Bürgergeld hinweisen, unser Konzept, das Hartz -IV ablösen soll. Sie finden es im Deutschlandprogramm der FDP unter www.fdp.de.

Wenn Sie Zeit und Lust haben, kommen Sie doch an unsren Stand am Samstag. Dort stehen wir am Ludolfinger Platz/Welfenallee - wir sind nicht zu übersehen! Ein Gespräch zum Thema Bürgergeld lohnt sich!

Herzliche Grüße

Mieke Senftleben