(...) Das deutsche Volk habe durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990-94 stets frei und kontinuierlich gesprochen. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht. Gegenwärtig laute daher das Credo der Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung. (...)
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