Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 07.07.2022 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 07.06.2022 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Dadurch wird dem zentralen Grundanliegen des Sportunterrichts Rechnung getragen, allen Schülerinnen und Schülern Freude am Sporttreiben zu vermitteln und sie dauerhaft über die Schulzeit hinaus für sportliches Handeln zu motivieren.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 26.04.2022 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Mit kultusministeriellem Schreiben (KMS) an die bayerischen Schulen vom 05. Januar 2022 (Az. ZS.4- BS4363.2022/4) wurde aufgrund der pandemischen Lage ausdrücklich darum gebeten, mehrtätige Schülerfahren einschließlich Schüleraustausche abzusagen.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER