Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern werden regelmäßig dienstlich beurteilt. In den geltenden Beurteilungsrichtlinien ist festgehalten, dass Unterricht und Erziehung als Hauptaufgaben einer Lehrkraft bei der Bildung des Gesamturteils zentrale Bedeutung haben.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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