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Frage von Hartwig S. •

Frage an Michael Paul von Hartwig S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sollte das Abkommen über die Einsicht der US-Behörden in europäische Bankdaten zustandekommen, haben europäische Behörden dann auch das Recht, Bankdaten in den USA einzusehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schöttler,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir nachzusehen.

Der Staatssekretär im Bundesministerium, Klaus-Dieter Fritsche, hat am 2. Januar 2013 zu der von Ihnen gestellten Frage vor dem Deutschen Bundestag Stellung bezogen. Gerne übermittle ich Ihnen dessen Antwort, der ich mich inhaltlich anschließe:

Die Bundesregierung hat den Bericht der Europäischen Kommission über die Evaluierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen) vom 14. Dezember 2012 zur Kenntnis genommen.

Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die Europäische Kommission bei der Evaluierung des Abkommens auch umfassend mit der Umsetzung der Datenschutzregelungen auseinandergesetzt hat. Die in dem Evaluierungsbericht von der Europäischen Kommission getroffenen Schlussfolgerungen sind aus Sicht der Bundesregierung schlüssig, die von der Europäischen Kommission unterbreiteten Empfehlungen werden unterstützt. Dabei ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es Aufgabe der EU-Kommission ist, in Zusammenarbeit mit den USA Lösungen zu finden. Vertragspartei des Abkommens ist die Europäische Union, Deutschland ist nicht unmittelbare Vertragspartei.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, wie viele Anfragen Europol nach Artikel 10 des TFTP-Abkommens an die USA gestellt hat. Das BKA hat als nationale Zentralstelle für TFTP-Anfragen im Jahr 2012 13 Anfragen an das US-Finanzministerium gestellt. Die Antworten zu fünf Anfragen stehen noch aus. Bei insgesamt drei Anfragen hat das US-Finanzministerium Erkenntnisse zu Finanztransaktionen übermittelt. (Quelle: Bundestagsdrucksache 17/12008, Seite 13)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Paul MdB