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Michael Neumann
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Frage von Uwe C. •

Frage an Michael Neumann von Uwe C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Die Finanzierung der neuen "BID"-Projekte wird auch über die Wohnungsmieten erfolgen, kann die SPD sich hier eine Zustimmung leisten?

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Antwort von
SPD

Hallo und guten Abend,
vielen Dank für diese Frage - es ist die Erste! Damit können wir gemeinsam Premiere feiern!
Ich nehme an, dass Sie mit "BID" die "BuisnessImprovementDistrikts" meinen.
Wir haben in unserem Arbeitskeis "Wirtschaft" dieses Thema intensiv behandelt. Um aber ehrlich zu sein, will ich mich mit unserem wirtschaftspolitischen Sprecher Ingo Egloff abstimmen, da ich nicht in allen Facetten dieses Thema daheim bin. Werde mich aber am morgigen Donnerstag
wieder bei Ihnen melden, um Ihnen dann eine hoffentlich ausreichende Antwort geben zu können.
Grundsätzlich ist es aber klar, dass wenn ich Verbesserungen im Quartier erreichen will, dies auch Veränderung bedeutet. Und Investitionen, die vorgenommen werden, müssen sich für Investoren rentieren, d.h. natürlich auch über Mieteinnahmen für Grundeigentümer. Und die Vorstellung, dass die öffentliche Hand Investitionen allein vornimmt, und die dadurch erreichten Attraktivitätssteigerungen, die vermutlich mittelfristig auch zu steigenden Mieteinnahmen führen, die dann in privater Hand verbleiben können, macht die öffentliche Hand, damit den Steuerzahler zum "Dummen". Kann also auch nicht
die Lösung sein.
Wie auch immer, ich melde mich am Donnerstag mit fundierteren Aussagen.
Tüss & Gute Nacht.
Ihr Michael Neumann.

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Antwort von
SPD

So, nun habe ich mich schlau gemacht: Die SPD-Bezirke Hamburg-Mitte und Bergedorf haben sich für die Schaffung der "BID" ausgesprochen. Meine Fraktion hat dieses Thema nicht nur im AK Wirtschaft, sondern auch im AK Stadtentwicklung besprochen. Grundsätzlich haben sich beide Aks dafür ausgesprochen. Es stellen sich jedoch aus unserer Sicht folgende Fragen:
-inwieweit Wohnungsmieter von einer solchen Kosten-Belastung ausgeschlossen werden können?
-der evt. an der Stadt "hängen bleibenden" Kosten?
-welche Strassenzüge/Quartiere neben dem Neuen Wall dazu geeignet sind?
Deshalb hat meine Fraktion zu der Drucksache 18/960 "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren"
folgendes Petitum eingebracht:
"Der Stadtentwicklungsausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen:
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit es möglich ist, Grundstücke, die ganz oder zum Teil für Wohnzwecke genutzt werden, entsprechend des Wohnungsanteils von der Abgabe nach §7 des "Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" auszunehmen und gegebenenfalls eine entsprechende Regelung vorzuschlagen.
Begründung:
Es handelt sich bei der Abgabe um eine öffentliche Last. Nach gefestigter Rechtsprechung deutscher Gerichte können bei Mischnutzungen Lasten, die ausschließlich einem bestimmten Teil der Nutzung zugeordnet werden können, auch nur innerhalb dieses Teils umgelegt werden. Im Buisness Improvement Districts (BID) kommen Vorteile, der mit der Abgabe finanzierten Maßnahmen insbesondere den gewerblichen Nutzern zu Gute. Wohnungseigentümer und -mieter sollen aber in solchen Fällen von der Abgabe befreit werden. Aufgrund der Neuartigkeit der Abgabe im Rahmen der BID besteht bezüglich dieser Abgabe aber keine Sicherheit ob der Anwendung der diesbezüglichen Rechtsprechung."

Auf deutsch: Wir wollen, dass Mieterinnen und Mieter von dieser Abgabe befreit werden.
So, nun hoffe ich, Ihre Frage beantwortet zu haben. Wenn nicht: Ich freue mich auf Ihre Mail. Ansonsten wenden Sie sich gern an unseren Stadtentwicklungspolitischen Sprecher
Jan Quast.
Tüss. Ihr Michael Neumann.