
(...) Bei erwachsenen Leistungsberechtigten, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen, liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Regelbedarfsstufe 3 vor. Damit verbunden ist jedoch eine Einzelfallprüfung, also eine Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalles. (...)