
(...) Die kürzere Schutzdauer im Patentrecht basiert auf der Annahme, dass die Erfindungsidee geistiges Gemeingut darstellt und im Zuge normaler technischer Entwicklung über kurz oder lang auch von anderen aufgefunden werden würde, wie z.B. das von iPhone und iPad bekannte "Wischen" und die dahinter stehenden technischen Abläufe. Mit der ausschließlichen rechtlichen Zuordnung via Patent soll der Erfinder zwar einen mittelfristigen Wettbewerbsvorteil (max. (...)