Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Stefan F. •

Frage an Michael Kießling von Stefan F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kießling,

ich möchte gern mal einen konstruktiven Vorschlag für die Erreichung höherer Impfquoten machen, einen Vorschlag, der Grundrechte nicht beschneidet und wahrscheinlich eher die richtige Zielgruppe trifft...

Wie wäres es, wenn man Erwachsenen mehr Ansporn gibt, sich selbst (=Hauptzielgruppe) und ihre Kinder impfen zu lassen, in dem man ihnen in irgendeiner Art und Weise finanziell entgegenkommt? Diese finanziellen Aufwendungen gilt es gegenzurechnen mit den hohen zu erwartenden Kosten einer ohnehin umstrittenen Impfpflicht.

Es wären mehrere Möglichkeiten vorstellbar, die durchaus Potenzial hätten. Beispielsweise könnte man doch entsprechende attraktive Bonusprogramme (1) bei den Krankenkassen etablieren, wie es sie auch schon in anderen Bereichen, etwa der Vorsorge beim Zahnarzt gibt.

Oder man knüpft die Vergünstigungen an Lohnsteuer/Sozialversicherungsabgaben wie hier kürzlich von der Hausärztin und Professorin für Allgemeinmedizin Antje Bergmann in einer Talk-Runde beim MDR vorgeschlagen? (2, Minute 30:15)

Was halten Sie davon? Wären Sie gewillt, selbst konstruktive Vorschläge in den Bundestag einzubringen?

Denn eines ist klar: die Impfpflicht wird von nahezu allen Experten kritisch gesehen. Erst vorgestern, am 08.10.2019 äußerte sich die CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags nach einer Expertenanhörung in München mit den Worten "Eine Impfpflicht ist nicht der richtige Weg". (3)

Auf Ihre Antworten bin ich gespannt. Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S. F.
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Quellen:

(1) https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/praevention-vorsorge-krankenkassen/geld/

(2) https://www.youtube.com/watch?v=9hQhkHVaFYw

(3) https://www.presseportal.de/pm/53955/4395833

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für ihre Nachricht und Ihren vorgebrachten Vorschlag.

Zunächst grundsätzlich: Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Da für eine Masernerkrankung und deren Komplikationen keine spezifische Therapie zur Verfügung steht, kommt der Prävention durch Schutzimpfung eine überragende Bedeutung zu.
Daher gehören Impfungen unbestritten zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Aus diesem Grund bin ich für die Masernimpfungen, denn je höher die Impfquote ist, desto höher ist auch der Schutz für die gesamte Bevölkerung. Einen 100-prozentigen Impfschutz wird es nicht geben, weil immer vereinzelt Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ebenfalls kann es auch einmal vorkommen, dass eine Impfung versagt. Daher geht man davon aus, dass man mit einer Impfpflicht zu einer zumindest 95-prozentigen Impfquote kommt.

Masern gehören – wie eingangs beschrieben - zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Es kann zu erheblichen Folgeerscheinungen selbst bei Menschen ohne Vorerkrankungen kommen. Eine hohe Impfquote in der Bevölkerung führt dazu, dass man die Erkrankungshäufigkeit absenken und Todesfälle vermeiden kann. Nur wenn nahezu alle Menschen geimpft sind, bietet das auch für diejenigen, die nicht geimpft werden können, einen guten Schutz. Die Gesundheit ist ein hohes Gut. Da es bei Masernimpfungen also nicht nur um den Schutz des Einzelnen, der geimpft wird, geht, sondern auch um den Schutz von Dritten, wurden mit dem Masernschutzgesetz passende Rahmenbedingungen geschaffen, um höhere Impfquoten zu erreichen. Denn die bisherige Vorgehensweise hat sich leider in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen.

Das Masernschutzgesetz verfolgt das Ziel, Kinder wirksam vor der Viruserkrankung Masern zu schützen. Daher sollen die Kinder künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie eine Kindertagestätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachweisen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die in solchen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (gem. des neuen § 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und Krippen, Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager). Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Maßnahmen, um die Impfquoten zu erhöhen: So können nun Ärzte sämtlicher Facharztgruppen (ausgenommen Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen. Zudem erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) die gesetzliche Aufgabe, regelmäßig und umfassend über das Thema „Impfen“ zu informieren. Darüber hinaus können Apothekerinnen und Apothekern in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen, wenn sie entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahmen durchlaufen haben.

Abschließend zum Vorwurf des Grundrechteeingriffs: Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der gesetzlichen Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, zweifellos ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Zudem bedeutet die Regelung für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß des Gesetzes, beruflich tätig werden möchten, eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG). Die Eingriffe sind jedoch durch den damit verfolgten Schutz der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt. Durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff wird in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

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