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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Dieter K. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

vielen Dank für die Beantwortung unserer Frage zum Thema "Hausausweise Bundestag".

Leider ist diese nicht so erklärend ausgefallen wie wir das erhofft hatten. Das beginnt bereits mit dem ersten Satz, wir hätten "sinnentstellt" zitiert. Dazu ein Hinweis:

"Wir wollen für mehr Offenheit gegenüber der interessierten Öffentlichkeit sorgen.”

steht im Regierungsprogramm S.67, Abs. 5.7 "Mitmachen! Einmischen! Mehr Bürgerbeteiligung"

Dort auch der Satz "CDU und CSU kommt es auf die Meinung der Bürger an, wir wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in Debatten einmischen."

Sind Ihre Ausführungen trotzdem so zu verstehen, dass "mitmachen" und "einmischen" und "aktiv in Debatten einmischen" der Bürger sich ausschließlich auf Infrastrukturvorhaben beschränken soll?

Erstaunlich auch:

"Mit Blick auf die Hausausweise ist der Hinweis wichtig, dass für Termine mit Interessenvertretern eine Zutrittsberechtigung zum Bundestag überhaupt nicht notwendig ist."

Ist das nun schon Rabulistik oder haben Sie die Problematik der Ausweisvergabe tatsächlich nicht erkannt? Wenn es so gedacht ist wie Sie es mit Ihrem Satz andeuten, warum gibt es dann die in der Hausordnung des Bundestags genannten Bedingungen zum Erhalt eines Hausausweises?

Erlauben Sie noch eine weitere Frage:

In der Pressemitteilung 1/2015 des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es u.a.:

“Den Vertretern von nicht öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.”

Bitte erklären Sie in verständlicher Form, welcher Art “die Interessen des Parlaments” sind, die “häufige Besuche im Gebäude des Deutschen Bundestags” durch anonym bleibende Vertreter (auch nicht registrierter Verbände) erforderlich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klemke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klemke,

da wir in Sachen "Hausausweise" vermutlich geteilter Meinung bleiben werden, gestatten Sie mir bitte, dass ich auf Ihre Nachfrage kurz und präzise eingehe.

Die unter Prunkt 5.7 gemachten Aussagen sind nicht ausschließlich auf Infrastrukturvorhaben beschränkt, allerdings schon im genannten Kontext zu betrachten.

Da sich die Hausausweise in der Vergangenheit bewährt haben, insbesondere für einen schnelleren Zugang der Mitarbeiter, werden diese auch weiterhin ausgestellt. Dafür gibt es klare Regeln, die in der von Ihnen erwähnten Hausordnung beschrieben sind. Ein Problem bei dieser, im Übrigen auch in anderen Unternehmen, gängigen Praxis ist für mich nicht auszumachen.

Abschließend erkläre ich Ihnen gern, warum häufige Besuche im Interesse des Parlaments sind. Das Parlament (also alle Fraktionen) tauscht sich regelmäßig mit einer Vielzahl an Fachleuten aus, beispielsweise Vertretern von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Hilfsorganisationen, Stiftungen, etc. um über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein.

Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer

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