Michael Föll
CDU
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Frage von Günter R. •

Frage an Michael Föll von Günter R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Föll,
mich würde interessieren, wie Sie heute zu den Cross-Border-Leasing Verträgen stehen, die ja im nachinein für illegal erklärt wurden. Die Kritik, die von attac und vom Stuttgarter Wasserforum geäußert worden ist, war wohl berechtigt. Es zeigt einmal mehr, dass die Bürgerbewegung mehr Gehör finden muß, wenn es um den Verkauf oder das Verleasen von öffentlichen Gütern geht. Wie wollen Sie sich im Landtag zu diesem Thema
verhalten?
Hochachtungsvoll
Günter Rath

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rath,

besten Dank für Ihr Mail. Die Cross-Border-Leasing-Verträge sind keineswegs
für illegal erklärt worden. Vielmehr hat der amerikanische Gesetzgeber im
Jahr 2004 beschlossen, dass neue Verträge nicht mehr steuerlich anerkannt
werden. Die beiden Verträge der Stadt Stuttgart sind jedoch lange vor
diesem Termin abgeschlossen worden und werden von allen Vertragspartnern
korrekt erfüllt. Insoweit ist die Kritik nicht berechtigt, zumal der
finanzielle Vorteil in Höhe von rd. 40 Mio. € in vollem Umfang in die
Klärwerke und das Kanalnetz investiert wurden, ohne dass die
Abwassergebühren hierfür erhöht werden mussten. Im Ergebnis haben also alle
Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger einen Vorteil aus diesen Verträgen.

In der aktuellen Diskussion bezüglich der Neckarbrücke in Mühlhausen geht
es darum, dass durch ein Brückenbauwerk in einigen Jahren eine
betriebsfremde Nutzung von einer Teilfläche des Betriebsgrundstücks
erfolgen würde. Dies geht nur mit Zustimmung unserer Vertragspartner. Auch
dies ist eine üblich vertragliche Regelung.

Da es für US-Investoren keine steuerlichen Vorteile in den USA mehr gibt,
werden auch keine neuen Veträge mehr abgeschlossen. Insoweit hat sich das
Thema sowohl für die Stadt Stuttgart als auch das Land Baden-Württemberg
erledigt.

Ich hoffe, mit diesen Informationen zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu
haben.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Föll