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Michael Brand
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Frage von Fabian H. •

Frage an Michael Brand von Fabian H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brand,

in den nächsten Monaten wird im Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neufassung des Transplantationsgesetzes debattiert werden. Ein Aspekt bei Organtransplantationen bewegt mich sehr und ich möchte gerne wissen, inwiefern dieser Aspekt in Ihrer Befassung mit dem Thema eine Rolle spielen wird.

Es geht um Organhandel unter Mitwirkung deutscher Staatsbürger und Menschenrechtsverstöße durch die Volksrepublik China. Falun Gong Praktizierende berichten von Organentnahmen auf Verlangen an in China inhaftierten politischen Gefangenen, darunter Falun Gong Praktizierende, Uiguren, Christen und andere Minderheiten - auch für Patienten aus Deutschland mit Hilfe deutscher Ärzte. Die Menschenrechtsanwälte und China-Analytiker Kilgour, Matas und Gutmann untersuchten die Vorwürfe. Die letzte Aktualisierung des Berichts ist von 2018: https://www.chinaorganharvest.org/download-materials/ . Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat darüber geschrieben (Ausarbeitung des WD 7-3000-023/17, Kapitel 3.1 "China" https://www.bundestag.de/resource/blob/559594/572de8efca505199d1d72379ae77dfff/wd-7-023-17-pdf-data.pdf ) und am 8.11.2018 wurde es im Plenum des Bundestags thematisiert.

Ich finde, das deutsche Transplantationswesen darf nicht reformiert werden, ohne diesem schreienden Unrecht zu begegnen. Es muss unter Strafe gestellt werden, in China Organstransplantationen zu erhalten. Gegen deutsche Ärzte, die in chinesischen Kliniken Transplantationen durchführen, muss ermittelt werden. Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216) muss von Deutschland ratifiziert werden.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Gesetzentwurf zum Transplantationswesen in der parlamentarischen Behandlung so zu ändern, dass dieser Menschenrechtsaspekt angemessene Berücksichtigung findet?

Vielen Dank für Ihre deutlichen Worte im Bundestag zur Menschenrechtslage in China im November und kürzlich im Hinblick auf Xinjiang.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hanneforth,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen in der Tat ein wichtiges Thema an.

Als CDU/CSU-Bundestagfraktion verstärken wir seit längerem den Einsatz gegen illegalen Organhandel weltweit. Das hat u.a. dazu geführt, dass wir die Bundesregierung dazu aufgefordert haben, die Bekämpfung von Menschen- und Organhandel zu einem Schwerpunkthema für den 13. Menschenrechtsbericht zu machen. China spielt bei diesen Fragen bekanntlich eine besonders unrühmliche Rolle.

Als CDU/CSU haben wir bereits 2019 im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages das Schwerpunkthema "Religionsfreiheit: Die menschenrechtliche Lage religiöser Minderheiten in China" auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Dazu wurde eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durchgeführt. Die Sachverständigen belegten die systematische Unterdrückung der Religionen in China, von Christen, buddhistischen Tibetern und Muslimen ebenso wie von Falun Gong-Praktizierenden, Dissidenten und Oppositionellen der KP-Führung.
Das Vorgehen des chinesischen Staates gegen Anhänger der Falun Gong, wie auch die Unterdrückung bis hin zum Versuch der Auslöschung von Religionen, müssen immer wieder in der internationalen Öffentlichkeit thematisiert und entsprechende Konsequenzen zum Schutz der auch in der chinesischen Verfassung verankerten Menschenrechte gefordert werden.

Zum Thema Menschenrechtsaspekte bei der Transplantation von Organen und den damit verbundenen Verhindern von Missbrauch kann ich sie auf bereits bestehende Regelungen hinweisen, die Ihrem Anliegen sehr weitgehend entsprechen.

So enthält das Transplantationsgesetz (TPG) wie auch das Strafgesetzbuch (StGB) sowohl ein umfassendes Organhandelsverbot (§§17 und 18 TPG) und zudem das Verbot des Menschenhandels zum Zwecke der Organentnahme (§ 232 Absatz 1 S. 1 Nr. 3 StGB).
Der sogenannte Transplantationstourismus ist ebenfalls strafbar.
Als Auslandstat mit besonderem Inlandsbezug gilt nach § 5 Nummer 17 StGB das deutsche Strafrecht für den im Ausland begangenen Organ- und Gewebehandel nach § 18 TPG, unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist. Das Organ- und Gewebehandelsverbot ist dabei nach § 18 TPG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bewehrt. Handelt der oder die Täter gewerbsmäßig, ist dies mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren strafbewehrt.
Nach § 18 TPG machen sich alle Personen strafbar, die mit Organen Handel treiben oder Organe entnehmen, übertragen oder sich übertragen lassen. § 19 TPG stellt auch Verstöße gegen die Vorschriften der Lebend-Organspende unter Strafe.

Die Lebendorganspende selbst unterliegt weiteren strengen Voraussetzungen. So setzt die Entnahme von Organen oder Geweben grundsätzlich eine höchstpersönliche, freie und informierte Einwilligung des lebenden Spenders voraus (§ 8 TPG).

Die deutschen Gesetze schützen damit nicht nur die körperliche Integrität des Spenders und entsprechen damit der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde, sondern decken sich natürlich auch mit den im Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen verankerten Grundsätzen.
Dies gilt vor allem auch für den im Zusammenhang mit dem Transplantationstourismus relevanten Artikel 10 Absatz 1 des Übereinkommens, der die Unterzeichnerstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Recht, unabhängig vom Tatort, auf alle Taten ihrer Staatsangehörigen anwendbar ist.

Der illegale Organraub ist eine fundamentale, schwere Verletzung der Menschenrechte, und die Verdachtsmomente gegen China wiegen schwer. Wegen der mit brutaler Effizienz durchgesetzten systematischen Abschottung entsprechender Überprüfungen oder Informationen durch das chinesische Regime ist es bekanntlich schwer, die von vielen Stellen vorgebrachten Vorwürfe durch Untersuchungen vor Ort zu überprüfen. Hier wird es weiter Standfestigkeit, Beharrungsvermögen und eine stärkere internationale Vernetzung zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte bedürfen.
Dabei braucht es auch stärkere Anstrengungen von Chinas internationalen Partnern, darunter der EU und auch der deutschen Bundesregierung. Bei der Schwere dieser Vorwürfe und des Verdachts muss man aus Gründen der Menschenrechte und der Opfer bereit sein, den Finger in die Wunde zu legen und darf sich nicht mit offenkundigen Beschwichtigungen abspeisen lassen.
Die Opfer dieser brutalen Praxis und ihre Angehörigen und Freunde setzen auf die zivilisierte Welt und die offenen Demokratien, um diese Praxis endlich zu beenden.

In diesem Zusammenhang geht es auch darum - deshalb danke ich Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement - das wir auch in unserem Land durch kontinuierliche öffentliche Aufmerksamkeit über diese schweren Menschenrechtsverletzungen informieren.

Im Sommer letzten Jahres habe ich anlässlich der Falun Gong-Demonstration in Berlin dazu persönlich Position bezogen - gegen die Vertuschung durch das Regime und für das Grundrecht auf Religionsausübung für auch die Falun Gong-Praktizierenden.

Ich hoffe, Sie an unserer Seite zu wissen, die wir uns auch hier weiter für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen.

Michael Brand

 

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