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Meta Janssen-Kucz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Arthur B. •

Frage an Meta Janssen-Kucz von Arthur B. bezüglich Verbraucherschutz

Im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden wurde neben einigen begrüßenswerten Aspekten auch die Einrichtung eines zentralen Hunderegisters beschlossen. Es dient zur Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Es ist aber nicht nachvollziehbar - und Gegenstand vieler Diskussionen - warum alle Hundehalter in Niedersachsen kostenpflichtig registriert werden sollen und nicht nur die „auffällig gewordenen“ Tiere bzw. deren Halter.

Das erste Ziel, die Identifikation von Hund und Halter, benötigt kein landesweites Register. (1) die Transponderkennung befindet sich im Haustierpass. Die Verpflichtung, diesen Pass mit zuführen, hätte zur unmittelbaren Identifikation ausgereicht. (2) die problemlose Erweiterung der kommunalen Hundesteuerdaten um die zusätzliche Aufnahme der Chip-Kennung erlaubt eine weitergehende Identifikation.

Das zweite Ziel des Gesetzes „die Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden ..“ erfordert ebenfalls keine landesweite Registrierung aller Hundehalter. Dafür wäre eher ein gesetzlich geregeltes Meldewesen sinnvoll, das es Ärzten, Ordnungsämtern etc. erlaubt, belastbare Vorfälle mit den o.g. Daten in ein anlassbezogenes Melderegister einzutragen.

Des Weiteren steht die Zahl der auffälligen Hundehalter (<1%) in keinem Verhältnis zur Gesamtzahl der ca. 400000 Hundehalter in Niedersachsen. Insofern ist die Totalerfassung aller Hundehalter unverhältnismäßig und widerspricht den Grundsätzen der Datensparsamkeit (BVerfGE 65, 1, 46) und Erforderlichkeit (NDSG §9, Erhebung).

Wozu also ein kostenpflichtiges Register, wenn 99 % aller erfassten Daten nie Berücksichtigung finden, die Ziele des Gesetzes mit dem jetzigen Register ohne Meldegesetz von Beißvorfällen nicht erreicht und Verwaltungsabläufe für den Bürger noch ausgeweitet werden (Doppelanmeldung)?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Block,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass die Antwort urlaubsbedingt etwas länger auf sich warten lassen hat.

Lassen Sie mich vorweg schicken, dass das Hundegesetz im Frühsommer 2011 von der damaligen CDU-FDP-Koalition mit Zustimmung der Fraktionen von SPD und Grünen beschlossen wurde. Lediglich die grundsätzliche Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises und die Pflicht zur zentralen Registrierung der Hunde sind zum 01.07.13 in Kraft getreten.

Ich bin nach wie vor von der Richtigkeit der Einführung einer zentralen Registrierung aller Hunde überzeugt, weil nur auf diese Weise jeder Hund einer Halterin/ einem Halter zugeordnet werden kann. Damit wird es möglich, die Halter ausgesetzter Tiere ebenso wie Halterin oder Halter auffällig gewordener Hunde (Beißvorfälle, Verursacher von Unfällen etc.) zweifelsfrei zu ermitteln.

Ihr Vorschlag, die Zuordnung über die Verpflichtung zur Mitführung des Hundepasses zu gewährleisten, würde bedingen, Hund und Halter gemeinsam anzutreffen, was aber in den meisten Fällen, für die eine zentrale Registrierung gedacht ist, nicht der Fall sein wird. Auch Ihr Vorschlag, nur die auffällig gewordenen Hunde zu erfassen, überzeugt mich nicht. Auf diese Weise würde man das Aussetzen nicht verhindern und zudem billigend in Kauf nehmen, dass zunächst etwas passiert sein muss. Die präventive Wirkung, die das Wissen um die zweifelsfreie Möglichkeit der Zuordnung des Hundes zum Halter zweifellos entfaltet, hätten wir ebenfalls nicht.

Auch die Erweiterung der Meldung der Hundesteuerdaten um die Chiperkennung ersetzt keine landesweite Erfassung der Daten, da mit lauter Einzelregistern in Kommunen niemand etwas anfangen könnte.

Ich könnte Ihnen eine Reihe von Beispielen anführen, wo allgemein akzeptierte staatliche Regeln in 99% der Fälle nie zum Tragen kommen. Glücklicherweise werden sicherlich 99% der in PKW eingebauten Sicherheitsgurte nie benötigt; gleichwohl ist die Gurtpflicht nach meiner Wahrnehmung allgemein anerkannt.

Für Ihre Anregungen möchte ich mich bedanken und hoffe, Sie können meine Argumentation nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Meta Janssen-Kucz

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