(...) Dafür ist von jedem Haushalt für die Bereitstellung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, er richtet sich nicht nach dem Konsum von Fernseh- und Rundfunkprogrammen. (...) Auch die Beteiligung von Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde von den Gerichten geprüft und bestätigt: "Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung; ihm obliege die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

