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Frage von Utz W. •

Frage an Mechthild Rawert von Utz W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC) vom 31. Oktober 2003 ist der erste weltweite völkerrechtliche Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Es verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Am 14. Dezember 2005 trat die Konvention nach der dreißigsten Ratifizierung in Kraft. Zurzeit haben 143 Staaten die UNCAC ratifiziert ( http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/signatories.html ). Deutschland hat die UNCAC am 9. Dezember 2003 unterzeichnet; der Deutsche Bundestag jedoch hat sie bislang, also nach mehr als sechs Jahren, noch immer nicht ratifiziert. Haben Sie eine Erklärung dafür?

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Sehr geehrter Herr Wilke,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Stand der Ratifizierung der Anti-Korrupitions-Konvention der UN durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Konvention wurde am 31. Oktober 2003 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, auch Deutschland hatte in 2003 unterschrieben. Dies war ein bedeutendes Signal für die Korruptionsbekämpfung. In Katar findet demnächst die inzwischen dritte Vertragsstaatenkonferenz statt.
Deutschland kann an der UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz (wieder) nur als Beobachter teilnehmen. Obwohl die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bereits am 9. Dezember 2003 durch Deutschland unterzeichnet wurde, wurde sie bislang nicht umgesetzt, weil der unzureichend geregelte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) noch nicht geändert wurde. Erst nach seiner Verschärfung kann Deutschland die UNCAC ratifizieren.
Bisher wird im Abgeordentengesetz nur der "Stimmenkauf" unter Strafe gestellt - andere Einflussnahme auf politische Arbeit ist nicht erfasst. Das allein ist aber zu wenig, diese Regelung muss ausgeweitet werden. Dabei ist allerdings in der Tat darauf zu achten, dass Abgeordnete nicht in der Freiheit des ihnen auf Zeit verliehenen politischen Mandats eingeschränkt werden: Sie sind auf Kontakte zu vielen einzelnen Wählerinnen und Wählern ihres Wahlkreises ebenso angewiesen wie auf Kontakte zu Interessengruppen, Verbänden, Gewerkschaften usw.; sie wollen vielleicht die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber anderen berechtigten Interessen vertreten. Das muss auch weiterhin möglich sein. Trotzdem wird zu Recht wird kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch nicht so weit ist.
Ich persönlich nehme keine Spenden von Verbänden und Lobbygruppen an und bin auch nicht durch Einnahmen aus Funktionen für Lobbygruppen und Verbänden gebunden. Meine Wunsch wäre eine vollständige Offenlegung der Einkünfte der Abgeordneten, wie es in anderen Ländern praktiziert wird. Die SPD-Bundestagfraktion hat bereits vor einiger Zeit einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der den Überlegungen zur Freiheit des Abgeordneten bei seiner Mandatsausübung ausreichend Rechnung trägt. Er wurde in Zeiten der großen Koalition von der Union abgelehnt, wir konnten uns also mit unserer Absicht der zügigen Ratifizierung nicht durchsetzen.
Diese Frage endlich einvernehmlich zu regeln, bekäme dem Ruf der Bundesrepublik gut und wäre ein Beispiel für jene Staaten, die sich einer Ratifizierung bisher auch mit Verweis auf Deutschland verweigern. Deshalb ist es gut, dass internationale Organisationen wie Transparency International die Ratifizierung weiter von der Bundesregierung einfordern. Ich bin bereit, den notwendigen Gesetzesänderungen zuzustimmen, wenn die CDU/CSU endlich den Bedingungen der UN-Konvention gegen Korruption zustimmen und zuarbeiten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert