(...) Im Falle des § 1 Abs. 4 BtMG handelt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer durch die Ratifizierung der Suchtstoff-Übereinkommen eingegangenen Verpflichtungen. Unterstellungen von Stoffen durch die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen erfolgen mehrheitlich und im allgemeinen auf der Grundlage einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. (...)
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