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Mechthild Dyckmans
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Frage von Kathrin G. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Kathrin G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Fr. Diekmann,

vor kurzem wollte ich mir von meinem Homöopathen gegen meine Schlafprobleme "Cannabis indica" in der Form von Globuli oder Tropfen in der richtigen Potenz empfehlen lassen. Der Homöopath teilte mir jedoch mit, das "Cannabis indica" in Deutschland nicht zugelassen ist.
Er sagte mir, ich müßte dazu nach Österreich oder in die Schweiz reisen.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum dem so ist. Denn offiziell wird doch behauptet, dass die Homöopathie selbst umstritten ist, da der Stoff gar nicht nachweisbar ist, quasi nur noch als "Erinnerung" vorhanden ist und deren Wirkung somit von der Wissenschaft stark angezweifelt, bzw. für wirkungslos erklärt wird.

1. Wenn also kein nachweisliches "Cannabis indica" in der Zubereitung enthalten ist, wie kann es dann sein, dass es für die Patienten in Deutschland nicht zur Verfügung steht?

2. Wenn ich nach Österreich oder in die Schweiz reise und mir dort von einem Homöopathen "Cannabis indica" in homöopathischen Varianten verschreiben lasse und diese nach Deutschland einführe, mache ich mich dann strafbar?

3. Warum ist "Opium" eine viel stärkere Droge in der Homöopathie in Deutschland zugelassen?

Hier die Übersicht aller in D. zur Verfügung stehenden homöopathischen Mittel:
http://www.homoeopathie-homoeopathisch.de/homoeopathische-mittel/index.shtml#C

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Gruss
K. Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Januar 2013.

Wenn Sie Cannabis - auch in Form von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln - nach Deutschland einführen, machen Sie sich strafbar.

Die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgenommen. Dort wird man Ihnen detaillierte Auskünfte zu dem Zulassungsverfahren von Cannabinoiden und Opiaten in homöopathischen Arzneimitteln erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans