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Mechthild Dyckmans
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Frage von Eduard Z. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Eduard Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

Weshalb können sie die Legalen Drogen wie Alkohol und Tabak in Lebensmittelläden Verkaufen.
Diese Todbringenden Substanzen sollten doch auch auf den ersten blick als Drogen zu erkennen sein. Auch finden ich und viele meiner Freunde das zumindest auf harten Alkoholika eine Dosierungs bzw. eine Wirkungsverlaufsanzeige und auch ein Nebenwirkungsbeizettel sollte auf allen Flaschen angebracht werden die einen Alkoholgehalt von 1% überschreiten.
Auch Kaugummi- oder Schokoladenzigaretten werden immer noch in verschiedenen Läden Verkauft.
Weshalb wird dies überhaupt noch Praktiziert wird ist mir schleierhaft. Für mich erschließt sich daraus der Verdacht dass schon Kindern bewusst gemacht werden soll das Zigaretten Gut für einen sind und gut schmecken.

Bitte Antworten Sie Persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Zimmermann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie kritisieren, dass Alkohol und Tabakwaren in Deutschland legal zu erwerben sind.

Im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes stellen Alkohol und Tabakwaren keine "Drogen" dar. Im normalen Sprachgebrauch gelten sie als sogenannte legale Drogen. Aus diesem Grund können sie in Lebensmittelgeschäften erworben werden. Erwerbsbeschränkungen für diese Produkte gibt es im Jugendschutzbereich. Hier geht es darum, dass die bestehenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent angewendet werden. Hier sind der Handel, aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in der Pflicht. Für mich ist es wichtig, diese mit speziellen Kampagnen stärker für das Problem zu sensibilisieren und die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

Erfolgversprechend erscheint eine vielseitige, an Prävention, Aufklärung und Beratung in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung des bestehenden Jugendschutz­gesetzes orientierte Alkohol- und Tabakpolitik.

Für Ihren Hinweis auf Kaugummi- bzw. Schokoladenzigaretten danke ich Ihnen. Auch Artikel 16 der Tabakrahmenkonvention sieht ein Verbot für den Verkauf oder Vertrieb von Spielzeug oder Süßigkeiten, die Tabakerzeugnissen ähneln, vor. Ich teile Ihre Sorge, dass Kinder durch diese Produkte an Tabakwaren herangeführt werden könnten. Eltern haben deshalb eine besondere Verantwortung, ihren Kindern solche Artikel nicht zu kaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans