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Frage von Dr. med. Susanne A. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dr. med. Susanne A. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Sie sind in Wikipedia als Drogenbeauftragte der Bundesregierung genannt, deshalb wende ich mich heute an Sie.

Leider gibt es bei der Themenauswahl das Stichwort "Komasaufen" nicht, denn das ist mein Anliegen.

Immer wieder liest man in der Zeitung von der zunehmenden Zahl der sich mit Alkohol "zudröhnenden" Kinder und Jugendlichen. Auch ich habe während meiner Klinikzeit mit diesen zu tun gehabt.

Und noch heute wundere ich mich, warum die Eltern dieser Kinder keine Rechnung über den Kliniksaufenthalt bekommen. Das hätte sicher eine viel abschreckendere Wirkung als die Forderung nach noch mehr Aufklärung und Prävention. Seien wir doch mal ehrlich: alle Raucher wissen, dass sie ihre Gesundheit ruinieren, doch es haben sicher mehr Raucher aufgehört zu rauchen seit die Zigaretten teuer sind und in den Gaststätten Rauchverbot herrscht, als aus Vernunftsgründen.

Des weiteren muss man jeden betrunken aufgegriffenen Jugendlichen der Führerscheinzulassungsstelle melden und diesem sofort den Erhalt des Führerscheins um mindestens 6 Monate verzögern. Ich weiß dass dies meist gemeldet wird, aber mit welchen Konsequenzen?

Ihre Meinung hierzu würde mich wirklich interessieren. Und ich wäre enttäuscht, wenn ich keine adäquate Antwort erhalten würde. Denn meine Schwester ist die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, und die an sie gerichteten Mails werden allesamt beantwortet!

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2011

Susanne Andreae

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Andreae,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Sie schlagen vor, den Eltern jugendlicher Patienten, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden sind, die Kosten der ärztlichen Behandlung und alle damit verbundenen Kosten aufzuerlegen. Dieser Vorschlag ist schon wiederholt an mich herangetragen worden. Er mag auf den ersten Blick Charme haben, aber so funktioniert unser Gesundheitssystem nicht. Schließlich muss auch ein Autofahrer nicht die Kosten der Behandlung tragen, falls er zu schnell gefahren ist und sich bei einem dadurch von ihm verursachten Unfall verletzt hat. Es ist weder möglich, noch wünschenswert, jedem Bürger seine individuell verursachten Gesundheitskosten zuzuordnen. Ich stimme Ihnen aber darin zu, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Fällen von Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen stärker an ihre Verantwortung erinnert werden müssen. Erfolgversprechend ist hierbei eine vielseitige, an Prävention, Aufklärung und Beratung in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung der bestehenden Jugendschutzgesetze orientierte Alkoholpolitik. Hier setzt zum Beispiel das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte bundesweite Projekt "HaLT - Hart am Limit" (www.halt-projekt.de) an. Durch Beratungsangebote an die betroffenen Jugendlichen, die Einbeziehung der Eltern und der jeweiligen Kommunen konnte in vielen Gemeinden diese hohe Aufmerksamkeit für das Problem Rauschtrinken erreicht werden.

Weiterhin sprechen Sie Alkoholkonsum im Hinblick auf den Führerscheinerwerb an. Es gibt bereits einzelne Modellprojekte, die insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Konsequenzen androhen. Hierzu gehört zum Beispiel die Wiesbadener Initiative "Gelbe Karte". Wer in Wiesbaden randaliert, wegen Gewalttaten oder Alkoholkonsums auffällt, dem droht neben ordnungsrechtlichen Schritten zusätzlich der Entzug oder die verzögerte Ausstellung des Führerscheins. Die "Gelbe Karte" stellt zunächst eine Verwarnung dar und wird an Personen vergeben, die ein Gewaltdelikt oder eine alkoholbedingte Straftat begangen haben. Gleichzeitig mit der Anzeige und den Ermittlungen schickt die Polizei eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden in Deutschland haben gezeigt, dass die "Gelbe Karte" ein sinnvolles und wirksames Instrument sein kann, um jugendlichen Straftätern zu zeigen, dass ihr Fehlverhalten empfindliche Konsequenzen nach sich zieht.

Die Umsetzung einer solchen Maßnahme fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Auf meiner Tagung am 16.02.2011 zum Thema "Alkoholverbote und Alkoholprävention in Kommunen" wird das Wiesbadener Projekt als gutes Beispiel vorgestellt werden. Damit möchte ich zur weiteren Umsetzung dieses Programmes in Kommunen anregen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans