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Mechthild Dyckmans
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Frage von Kjeralf T. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Kjeralf T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Dyckmans,

in der aktuellen Pressemitteilung zum Jahresberichte der deutschen und europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD und EBDD) auf http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_1191726/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Drogenbeauftragte/2010/10-11-11_20PM_20Jahresbericht_20EBDD.html?__nnn=true schreiben Sie, dass die Bundesregierung vor PMA Pillen warnen muss.

Allerdings wurden seit Anfang 2009 keine PMA Pillen von den veröffentlichenden Organisationen gefunden. Auch im DBDD Jahresbericht wird von keinen Funden berichtet.

Interessant dabei ist, dass niemals Regierungsstellen die Warnungen ausstellen, sondern private Organisationen, die Drug-Checking-Programme durchführen. Sie selbst sind gegen Drug-Checking-Programme "So lange der Besitz, Handel und Anbau von Cannbis in Deutschland verboten ist, stellt sich für uns aber auch die Frage nach einer Qualitätskontrolle für Cannabisprodukte nicht." (Abgeordnetenwatch 22.1.2010)

Drug-Checking Programme haben nachweislich Menschenleben gerettet, indem von dem Konsum tödlicher Pillen abgehalten wurde.

Ich bin durch diese Inkonsistenz verwirrt. Deswegen lautet meine Fragte dazu, wie kommen Sie bzw. die Pressemitteilungsschreiber zu diesen gespalteten Meinungen und Standpunkten?

danke und mit freundlichen Grüßen,
Kjeralf Torbenson

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Torbensen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Drugchecking. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage von Herrn K. vom 25. September 2010 ausgeführt habe, erscheint mir Drugchecking nicht als geeignetes Instrument der gesundheitlichen Prävention oder Schadensminderung. Es spiegelt eine vermeintliche Sicherheit vor, die den Konsumierenden nicht gegeben werden kann. Durch ein den Erwartungen der Konsumierenden entsprechendes Testergebnis kann insbesondere bei Jugendlichen der falsche Eindruck entstehen, ein unbedenkliches und von offizieller Stelle geprüftes Produkt erworben zu haben. Zudem betrifft es lediglich die jeweils untersuchte Substanz. Bei illegalen Drogen handelt es sich jedoch nicht um standardisierte und in einem kontrollierten Verfahren hergestellte Produkte. Die "Unbedenklichkeit" einer Probe besagt wenig über Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt und gesundheitsgefährdende Beimischungen oder Verunreinigungen in weiteren, nicht getesteten Einheiten. Auch dies vermittelt Konsumentinnen und Konsumenten ebenso eine falsche und fragwürdige Sicherheit.

Es dürfte zudem kaum im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen eines Drugchecking möglich sein, Proben umfassend auf alle denkbaren Substanzen und Verunreinigungen hin zu untersuchen. Dies zeigt gerade das in jüngster Zeit verstärkte Auftreten immer neuer, bislang unbekannter synthetischer Drogen und neuer Zusammensetzungen in Produkten wie z.B. Spice und ähnlichen Kräutermischungen.

Werden Beimischungen in neuen Produkten festgestellt, werden diese auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Erkenntnisse über neue, gesundheitsgefährdende Substanzen werden der Öffentlichkeit, Ärzteschaft, Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe und den Kreisen der Konsumenten mitgeteilt.

Auch wenn Drugchecking nach meiner Auffassung kein geeignetes Mittel des Gesundheitsschutzes für Konsumierende ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass einzelne Untersuchungsergebnisse nicht auch von staatlicher Seite Verwendung finden können. Ich sehe darin keinen Widerspruch. Auch von staatlichen Institutionen werden selbstverständlich entsprechende Untersuchungen durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans