(...) Grundsätzlich entscheidet die herausgebende Stelle selbst, ob eine Akte eine Verschlusssache ist. Dieses Prinzip ist sinnvoll, da gerade keine Einsichtnahme durch aussenstehende Stellen bzw. Personen erfolgen soll. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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