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Max Stadler
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Frage von Robin K. •

Frage an Max Stadler von Robin K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

mit Interesse habe ich Ihre Rede zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundestag am 29. November verfolgt. Hierbei führen Sie als Hauptargument für ein solches Leistungsschutzrecht an, dass Presseverlage anderen Werkvermittlern gleichgestellt werden müssten. Gleichzeitig erklären Sie, dass dieses Leistungsschutzrecht nur gegenüber Suchmaschinen gelte und andere Nutzer nicht beeinträchtige. Dies erschließt sich mir nicht: Schließlich ist das Leistungsschutzrecht anderer Werkvermittler wie das der Datenbankhersteller oder der Hersteller von Tonaufnahmen viel umfassender. Von einer Gleichstellung kann also aus meiner Sicht bei Weitem keine Rede sein. Wie ist Ihr Gleichstellungsargument dann zu verstehen?

Vielen Dank im Voraus führ Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Robin Krahl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krahl,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Ursprünglich war tatsächlich - im Sinne des Gleichbehandlungsargumentes - ein umfassenderes Leistungsschutzrecht in der Debatte.

Dagegen war eingewandt worden, dass der Anwendungsbereich zu weit gefasst würde und es praktische Abgrenzungsschwierigkeiten geben könnte.

Deshalb beschränkt sich der jetzige Entwurf darauf, dass das LSR gegen diejenigen geltend gemacht werden kann, die mit ihrem Geschäftsmodell typischerweise sich die verlegerische Leistung zunutze machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Max Stadler