Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
vergeblich hab ich versucht, eine Antwort auf einen ganz simplen Fragenkomplex im Internet zu finden:
Darf ein Antiquar, der Schallplatten handelt und diese im Internet anbieten will, die Angebote mit Hörproben versehen ohne irgendwelche Urheber- oder verwertungsrechte zu verletzen?
Wie ist eine Hörprobe überhaupt definiert.?
Ausser einem Beitrag über einen Einzelfall ( Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 5.6.2003 (Aktz. 5 U 254/02)
habe ich leide keine allgemeinverbindlichen Definitionen gefunden:
Offensichtlich ist diese Thematik nicht nur ein Problem in meinem Fall, sonder ein allgemeiner Defizit in der Weiterentwicklung unseres Rechtssystems bezüglich der neuen Komunikations- und Informationstechnologien.
Ein Beispiel eines Verlages zeigt gut ausgearbeitet die Problematik auf:
http://www.silberfuchs-verlag.de/presseundinfomaterial/diskussionlizenzrecht/index.html
Was gedenk das Justizministerium bezüglich dieses Themenkreises zu unternehmen, um es nicht einer Abzock- und Abmahnmafia zu überlassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
Grüße aus Passau
Rudolf Rothe

