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Frage von Rudolf R. •

Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

vergeblich hab ich versucht, eine Antwort auf einen ganz simplen Fragenkomplex im Internet zu finden:
Darf ein Antiquar, der Schallplatten handelt und diese im Internet anbieten will, die Angebote mit Hörproben versehen ohne irgendwelche Urheber- oder verwertungsrechte zu verletzen?
Wie ist eine Hörprobe überhaupt definiert.?

Ausser einem Beitrag über einen Einzelfall ( Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 5.6.2003 (Aktz. 5 U 254/02)

( http://www.marketing-trendinformationen.de/werbung/werbetexten/beitrag/urheberrecht-warum-hoerproben-bei-cds-erlaubtes-mittel-der-absatzwerbung-sind-1739.html )

habe ich leide keine allgemeinverbindlichen Definitionen gefunden:

Offensichtlich ist diese Thematik nicht nur ein Problem in meinem Fall, sonder ein allgemeiner Defizit in der Weiterentwicklung unseres Rechtssystems bezüglich der neuen Komunikations- und Informationstechnologien.
Ein Beispiel eines Verlages zeigt gut ausgearbeitet die Problematik auf:

http://www.silberfuchs-verlag.de/presseundinfomaterial/diskussionlizenzrecht/index.html

Was gedenk das Justizministerium bezüglich dieses Themenkreises zu unternehmen, um es nicht einer Abzock- und Abmahnmafia zu überlassen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

Grüße aus Passau
Rudolf Rothe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rothe,

Vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Ich muss mich dazu selber erst kundig machen und melde mich dann wieder bei Ihnen.

Einstweilen beste Grüße

Ihr
Max Stadler