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Max Stadler
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

vielen dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Ich hoffe, daß Sie in der nächsten Legislaturperiode die nötige Mehrheit finden werden, den Datenmißbrauch zu einem Offizialdelikt zu machen.

Leider greifen die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen zum Verbraucherschutz nicht,
da die entsprechenden Firmen z.B. Zugangsdaten mit einer Bestätigungsmail zusenden,
die Widerspruchsbelehrung aud Seite 3 der Mail, die kein Mensch liest-hat ja ein kostenloses Download bestellt und geht davon aus, daß es sich um Urheberrechtsbelehrung bei Open Source Software handelt-die ja überall dabei ist.
Die Rechnung wird dann erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt.
Die Bestätigung des Betrages, der Laufzeit, Kündigungsfrist etc.durch Eintrag der entsprechenden Werte durch den Kunden würde den Mißbrauch des Internethandels wirksam unterbinden.

Leider hatten Sie keine Antwort, warum jeder Gewerbetreibende auf seine Rechnung ein kopmlettes Impressum angeben muß, jemand der über Mehrwertdienste kassiert, jedoch anonym bleiben darf. Warum wird nicht bindend vorgeschrieben, daß ein Mehrwertdienst nur für Inhaber eines gewerbescheines oder ähnlichen Berechtigungspapieres eingerichtet werden dürfen und für die entsprechenden Nummern ein öffentlich zugängliches Register, eingerichtet wird, in welchem die Impressumsdaten ersichtlich sind.
(Internetportal, Faxabruf, Telefonauskunft, Telefonbuch)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Herr Rothe,

gerade im Bereich der Telefon-Mehrwertdienste, die u.a. über die Vorwahl 0900 angewählt werden, erfolgt in der Regel keine direkte Rechnungszustellung an den Kunden, sondern es wird über die Rechnung des jeweiligen Telefonanbieters (z.B. Deutsche Telekom) im Wege des Inkasso abgerechnet. Dabei wird bei einem Einzelverbundungsnachweis die Rufnummer mitgeteilt. Über die Website der Bundestezagentur ( http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp ) wird schon heute eine Suchmaschine für 0900er-Rufnummern angeboten. Bei 0180er-Rufnummern erteilt ebenfalls die Bundesnetzagentur Auskunft über den Inhaber der Rufnummer. Eine Anonymität ist damit nicht gegeben. Inwieweit die Auskünfte noch verbesserungsfähig sind, werden wir prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Max Stadler