Wie stehen Sie zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?
Weitere Fragen an Max Lucks

In meinem Instagram-Post habe ich drei verschiedene Fälle genannt. Der Fall des Zwillingsbruders ist ein anderer als der des 18-Jährigen. Der Familiennachzug von Geschwistern ist gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG geregelt.

Transparenz ist mir ein wichtiges Anliegen. Das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Lobbyregister sowie die genaue Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten im Zuge der Maskenaffäre sind dahingehend wichtige Schritte, die ich sehr begrüße.

Humanitäre Hilfe darf nie als Kriegsmittel eingesetzt werden.

Die monatliche Abgeordnetenentschädigung ist hoch genug, auch ohne Übergangsgeld ohne Karenzzeit im freien Arbeitsmarkt wieder einzutreten. Daher spreche ich mich für die Zahlung von Übergangsgelder nur in Verbindung mit einer Karenzzeit für auszuscheidende Abgeordnete aus.