
(...) Das Mindestlohngesetz ist recht eindeutig. Die Frage von Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit ist nicht im Mindestlohngesetz geregelt, sondern anderweitig -- hier geht es ja auch um die Frage der Sozialabgaben. In jedem Fall kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter hier tätig werden, denn Scheinselbständigkeit fällt unter den Tatbestand der Schwarzarbeit. (...)