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Matthias Zimmer
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Frage von Michael T. •

Frage an Matthias Zimmer von Michael T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zimmer,
Sie haben am 21. Februar 2019 sowohl gegen die Abstimmung des §219a als auch für die "Reform" des §219a gestimmt.
Das OLG Frankfurt hat gestern bestätigt, dass dieses von Ihnen unterstützte Gesetz es unter Strafe stellt, dass Frauen in dieser psychischen und physischen Ausnahmesituation, die eine Abtreibungsentscheidung darstellt, von Ärzten auf deren Website über die Art der von Ihnen angebotenen Abbrüche und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden.

Welche Beweggründe haben Sie damals zu Ihren Entscheidungen geführt und wie denken Sie in Anbetracht der gestrigen Entscheidung in der Retrospektive über die damalige Entscheidung? Deckt sich das Ergebnis Ihres Handelns mit Ihrem eigenen Menschen- und Selbstbild? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus für zukünftige Entscheidungen im Allgemeinen und für Ihr politisches Engagement im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen im Speziellen.
Um einen demokratietheoretischen Abschluss zu finden, inwiefern deckt es sich mit Ihrem politischen Selbstverständnis, dass es dem Deutschen Bundestag erneut nicht gelungen ist, grundlegende Menschenrechte zu garantieren und es hier wohl wieder einmal eines heilenden Eingriffs des Bundesverfassungsgerichts bedarf, um dieser unsäglichen Situation abhilfe zu schaffen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thomas,

das OLG hat in dem von Ihnen angesprochenen Fall Hänel festgestellt, dass die Art des Internetauftritts der Ärztin über die Information hinaus, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet, weitere Informationen zur Verfügung stellt, die den Tatbestand der Werbung erfüllen. Das aber wollte der Gesetzgeber im neuen §219a StGB explizit nicht. Und das entspricht auch meinen Grundüberzeugungen. Deshalb habe ich keinen Grund, neue Schlüsse zu ziehen oder mein Abstimmungsverhalten zu überdenken.

Dass es ein grundlegendes Menschenrecht ist für Abtreibung zu werben, darf ich doch sehr in Zweifel ziehen. Deswegen sehe ich der Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit diesem Thema auch gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer

PS: Dass es Ihnen überhaupt nicht in den Sinn kommt, dass Menschenrechte auch für Ungeborene gelten könnten, zeigt doch ein arg verkürztes Verständnis von Menschenrechten: sehr utilitaristisch würde ich sagen, also in krassem Gegensatz zu der Idee der Würde des Menschen, die ja unantastbar sein soll. Sei's drum, ich habe mich schon daran gewöhnt dass es auch hier Anhänger von Peter Singer gibt.