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Matthias Zimmer
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Frage von Monika F. •

Frage an Matthias Zimmer von Monika F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Prof.Dr. Zimmer,

als der Interessenvertreter meines Wahlbezirks bin ich an Ihrer Meinung zu den Kündigungen von Bausparverträgen interessiert.
Mein Bausparvertrag ist zwar schon seit 10 Jahren zuteilungsreif jedoch noch lange nicht voll angespart.
Versprochen wurde mir beim Abschluss des Vertrages, dass ich bestimmen kann, wann ich das Geld beantragen möchte und das es zusätzlich eine Renditeanlage ist.
Bei der Mitteilung der Zuteilung wurde nochmal erwähnt, dass ich den Zuteilungstermin bestimmen kann. Von einer zeitlichen Begrenzung ist dort keine Rede.
Der BHW ist inzwischen nicht mehr bereit meine Fragen zu beantworten und teilt mir mit, dass sie mir einen Verrechnungsscheck schicken, falls ich Ihnen die Kontodaten nicht mitteile.
Ich finde dieses Vorgehen unglaublich, es wird sich auf Paragraphen berufen, die lt. Verbraucherberatung nicht anwendbar sind.
Bei meinen Recherchen erfuhr ich zusätzlich, dass darüber nachgedacht wird ein Gesetz einzubringen das die Bausparkassen ermächtigt rückwirkend zu kündigen.

Über eine Antwort von Ihnen, mit einer Stellungnahme würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,

Monika Flock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Flock,

die Fachpolitiker unserer Fraktion haben dieses Thema bereits erörtert und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gebeten, sich die Sache genau anzuschauen. Dabei ist aber auch die Gesamtlage zu betrachten. Denn auch die Bausparkassen haben wie die Lebensversicherer große Probleme mit der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB. Die Bausparkassen müssen „konservativ“ anlegen. Hierfür gibt es derzeit kaum Zinsen. Auf der anderen Seite habe viele Altverträge eine hohe Guthabenverzinsung.

Daher prüfen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das BMF nun, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Konkrete Pläne gibt es zurzeit aber nicht. Im Bereich des Möglichen liegen Änderungen im Bereich Anlagen und Rückstellungen. Die Einführung einer gesetzlichen Kündigungsklausel steht nicht zur Debatte. Ganz allgemein gilt: Das Bausparkassengesetz stammt aus dem Jahr 1991. Über Anpassungen wird daher laufend nachgedacht, einen konkreten Zeitplan gibt es nicht.

Im Übrigen stimmt es nicht, dass die BaFin – wie fälschlich berichtet - angeblich Bausparkassen dazu dränge, Verträge zu kündigen. Das hat die BaFin auch schon zurückgewiesen. Es ist in der Tat richtig, dass die Bausparkassen in den letzten Jahren selbst verstärkt Altverträge kündigen. Trotz aller Beschwerden erhalten die Kassen damit aber in der Tendenz vor Gericht Recht (zivilrechtliche Urteile).

Ich kenne Ihren konkreten Fall nicht im Detail - auch kann und möchte ich keine Rechtsberatung leisten. Ich würde jedoch empfehlen, eine Rechtsberatung einzuholen, sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres konkreten Falles bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB