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Frage von Bernd S. •

Frage an Matthias Zimmer von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Rentenbeiträge für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer.

ich habe eine Schwester, die aufgrund einer geistigen Einschränkung mit einem Grad von 90 % schwerbehindert ist. Ich selbst habe die Vorsorgevollmacht von ihr und kümmere mich um ihre Angelegenheiten. Nunmehr ist sie Rentnerin geworden und bekommt eine Rente von etwa 270 Euro.
Sie war zeitlebens als Hauswirtschaftshilfe, zunächst in einem Kindergarten, später in einem Altenheim tätig. Aufgrund des Engagements unserer Eltern ging sie nie in eine WfbM. Nunmehr stelle ich fest, dass behinderte Menschen, die eine WfbM. besuchen, wesentlich höhere Rentenansprüche erwerben. Soweit ich das nachlesen konnte, werden für diese Menschen Rentenbeiträge aus Bundesmitteln eingezahlt, sicher mit dem Ziel diesem Personenkreis eine höhere Rente zukommen zu lassen.
Meine Frage an Sie ist:
Warum will der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderung dann, wenn sie eine WfbM besuchen in dieser Weise bevorzugt werden, bzw. diejenigen, die aufgrund des Engagements von Angehörigen es geschafft haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Platz zu finden, derart benachteiligt werden? Immerhin haben ja letztere, indem sie keinen Platz in einer Wfbm in Anspruch genommen haben, der Gesellschaft mehrere hunderttausend Euro erspart.
Ist es Absicht des Gesetzgebers, dass Engagement bestraft wird und ist es Absicht des Gesetzgebers, behinderte Menschen in eine WfbM zu zwingen?
Mit freundlichem Gruß
Bernd Schumann

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Sehr geehrter Herr Schumann,

behindertenpolitisches Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu ermöglichen. Denn Arbeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern sorgt für soziale Kontakte, ist persönlichkeitsfördernd und sinnstiftend. Entsprechend sind derzeit auch mehr als eine Million Menschen mit einer Schwerbehinderung in Beschäftigungsverhältnissen des offenen Arbeitsmarktes tätig. Aber nicht alle Menschen mit Behinderung sind in der Lage, eine Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt aufzunehmen, obwohl sie sich das wünschen. Art und Schwere ihrer Behinderung, lassen dies - anders als bei Ihrer Schwester, nicht zu.

Deshalb haben Werkstätten für behinderte Menschen den Auftrag, diesen Menschen unter besonders auf sie ausgerichteten Bedingungen die berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Da der Arbeitslohn der Werkstattbeschäftigten unter den gegebenen Umständen jedoch nur sehr gering ist (durchschnittlich rund 180 Euro), wären sie nicht in der Lage, sich eine Alterssicherung aufzubauen. Daher wurde ein Ausnahmetatbestand für Werkstattbeschäftigte in der Rentenversicherung geschaffen.

Aber auch wer eine niedrige Altersrente bekommt, so wie Ihre Schwester, ist nicht allein auf diese geringe Rente angewiesen. Wenn die Altersrente und sonstige Alterseinkünfte oder Vermögen nicht ausreichen, sichert die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Mindestniveau, ohne dass auf Einkommen und Vermögen von Eltern oder Kindern zurückgegriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer