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Matthias Zimmer
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Frage von Kai V. •

Frage an Matthias Zimmer von Kai V. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Zimmer,

Ich konnte leider das Protokoll zur heutigen Sitzung noch nicht durchlesen und bin aus der Presse noch nicht umfangreich informiert. Was mich aber erstaunt ist folgendes:
"fachgerechte Beschneidung von Jungen (...) grundsätzlich zulässig ist"

Das bedeutet das Mädchen in Deutschland nicht "fachgerecht" beschnitten werden dürfen (entschuldigen Sie, aber das Wort fachgerecht stösst in diesem Zusammenhang etwas auf).

Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. In wie weit wird der Bundestag unabhängige Gutachten einholen, um sich über Seelische- und Körperliche Auswirkungen der Beschneidung zu Unterrichten?
2. Warum wird die Beschneidung nur für Jungen erlaubt sein? Sind diese nicht schützenswert genug?

Zur Frage Zwei eine kurze Erläuterung.
Die Beschneidung von Frauen findet auch im Koran Erwähung, diese Form der Beschneidung umfasst (wie bei Jungen auch) die Kürzung der Klitorisvorhaut. Dieser Eingriff wird in vielen Teilen der Welt "fachgerecht" von Medizinern in Krankenhäusern vorgenommen. Der Aufbau und die Funktion dieser Vorhaut, das bestätigen führende Urologen, ist mit der Vorhaut bei Jungen zu vergleiche. Der operative Eingriff ist nicht so umfassen und mit weniger Nebenwirkungen verbunden. Weiterhin wird durch die Beschneidung bei Jungen die Fähigkeit zur Selbstbefridigung verändernd eingeschränkt (das Massieren des Eichelrandes durch die Vorhaut ist nicht mehr möglich), bei Mädchen würde es diese Einschränkung in diesem Umfang nicht geben. Die Einstufung dieser Beschneidungsform nach FGM (Female Gender Mutation) der WGO ist Typ I (auch „Sunna“ oder „Sunnah“) der FGM (Female Gender Mutation): teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/ODER der Klitorisvorhaut. In einigen Muslimischen Glaubensschulen ist sie verpflichtend vorgeschrieben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogelpohl,

wir haben als Parlament gestern die Regierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und bis zum Herbst vorzulegen. Ich bin mir sicher, dass in den dann anstehenden parlamentarischen Beratungen auch Anhörungen zu dem Thema vorgenommen werden. Das Abstimmungsergebnis hat gestern gezeigt, dass es vermutlich innerhalb der Fraktionen auch noch Gesprächsbedarf gibt. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich der Deutsche Bundestag sehr gründlich über die damit verbundenen Fragen informieren wird, auch über medizinische und psychologische Gesichtspunkte.

Die Debatte gestern hat eine große Einigkeit deutlich gemacht, dass nämlich die Beschneidung von Mädchen auf jeden Fall strafbar bleibt, und zwar in allen drei von der WHO beschriebenen Varianten. Ich kann bei der Beschneidung von Jungen religiöse Argumente ins Feld führen, vor allem in der jüdischen Tradition, wo diese einen "Grundbefehl" Gottes an die Gläubigen darstellt. Ich kann es medizinisch begründen, entweder akut oder dadurch, dass langfristig die Gefahr bestimmter Erkrankungen sinkt. Vorsichtig wäre ich bei der Begründung durch soziale Praxis (wie es etwa in den USA gang und gäbe ist), weil durch dieses Argument das Verbot einer Beschneidung von Mädchen schwieriger zu begründen sein könnte -- zumindest entnehme ich dies ersten Pressereaktionen auf unsere gestrige Entscheidung. Das für die Formulierung des Gesetzentwurfes zuständige Ministerium ist sicherlich nicht zu beneiden, denn die ganze Frage ist ein ziemlich vermintes Gelände.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer