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Matthias Zimmer
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Frage von Monika L. •

Frage an Matthias Zimmer von Monika L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Dr. Zimmer,

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Demonstrationsverbot bei den Blockupay-Veranstaltungen sehen viele Buerger das Demonstrationsrecht "massiv" eingeschränkt! Teilen Sie diesen Vorwurf?

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen

Herzlichst Monika Laufer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Laufer,

das Demonstrationsrecht steht nicht absolut, sondern wird durch andere Grundrechte beschränkt. Die Veranstalter wollten die gesamte Innenstadt lahm legen und blockieren. Jegliche Möglichkeiten in einem Notfall zu reagieren wären für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unmöglich gemacht worden. Die Sicherheitsbehörden haben deshalb massiv gewarnt und dringend gebeten, nicht durch eine solche Demonstration Leib und Leben unbeteiligter Dritter zu gefährden. Die Veranstalter haben von einem "Gesamtkonzept" gesprochen und sich den alternativen Vorschlägen der Stadt verweigert. Da die Veranstalter überdies nicht sich von den gewaltbereiten Demonstranten distanzieren wollten, hatte die Stadt keine andere Wahl als die Veranstaltungen zu verbieten. Es gibt kein grenzenloses Selbstverwirklichungsrecht in der Demonstrationsfreiheit. Das Demonstrationsrecht gefährdet haben die Veranstalter: durch ihr unverantwortliches Konzept und die stillschweigende Hinnahme eines Aufmarsches gewaltbereiter Chaoten.

Mich ärgert in diesem Zusammenhang, dass die gleichen Leute, die die Verantwortlichen auffordern, bei einem Aufmarsch von Neonazis alle rechtlichen und polizeilichen Mittel ausschöpfen, bei einer ähnlichen Lage mit einer linksextremen gewaltbereiten Bürgerkriegsarmee alles verniedlichen und die Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit beklagen. Schon einmal ist auf deutschem Boden eine Demokratie zugrunde gegangen weil sie der Gewalt der Straße nicht entschieden entgegen getreten ist. Ich bin nicht geneigt, diese Erfahrung nun unter anderen Vorzeichen wiederholen zu müssen. Demonstrationen mit Nazis müssen ebenso verboten werden wie mit gewaltbereiten Linken. Deshalb mein abschließendes Urteil: Die Stadt Frankfurt und die Gerichte haben durch die Verbote die Demonstrationssfreiheit geschützt vor einer unverantwortlichen Überdehnung, und sie haben den so genannten schwarzen Block, eine Bande antidemokratischer Kräfte, denen es um Randale, nicht aber um Demonstrationsfreiheit ging, in die Schranken gewiesen. Dass in der parlamentarischen Debatte im Deutschen Bundestag die Partei Die Linke sich auf die Seite der Chaoten geschlagen hat verwundert mich dabei nicht. Aber das der gewählte (wiewohl erst demnächst ins Amt einzuführende) neue Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt schlicht zu diesen ganzen Vorkommnissen geschwiegen hat lässt einiges befürchten mit Blick auf die Frage, ob seine Solidarität eher bei den Demonstranten oder bei den vielen Geschädigten in Frankfurt liegt, nicht zuletzt den Geschäftsleuten, die erhebliche Einbußen haben hinnehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer