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Matthias Wissmann
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Matthias Wissmann von Wolfgang W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wissmann,

die durch die Feinstaubproblematik bzw. die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge hat dazu geführt, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden (Bsp. Ludwigsburg) bereits ab 01.07.07 das Fahren mit Oldtimern verboten sein soll.
Feinstaub ist ein "Nebenprodukt " von Dieselfahrzeugen. Über 95 % aller Oldtimer sind jedoch Benziner und werden durchschnittlich mit weniger als 1500km pro Jahr bewegt und sind somit in keinster Weise für die Feinstaub Belastung verantwortlich. Oldtimerbesitzer - die z.T. über Jahre hinweg mit viel Zeit und Geld ein Kulturgut erhalten und mit der Präsentation dieser Fahrzeuge (Bsp. am Schloss) Freude bei Zuschauern erzeugen - werden "quasi enteignet ". Dieselfahrzeuge und hier speziell der Fernlastverkehr sollen aber weiterhin die Ludwigsburger Innenstadt als weiträumige Autobahnumgehung passieren dürfen.
Auf welcher Rechtsgrundlage können "Nichtschuldige" bestraft werden? und das auch noch Landes- oder Bundesweit unterschiedlich...

MfG
W.Wegner (2 Oldtimer)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wegner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. März, in dem Sie auf die Konsequenzen der Feinstaubverordnung für die Nutzung von Oldtimern hinweisen. Gern nehme ich hierzu Stellung.

Hintergrund bildet die Feinstaub-Richtlinie vom 22. April 1999 (99/30/EG). Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die besonders in den Städten vielfach zu hoch ist. Deutschland ist mit der Feinstaubverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel.

Die Verordnung ist zum 1. März 2007 in Kraft getreten. Neu ist eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen entsprechend ihrer Feinstaubemission. Zudem wird ein Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, dass ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Ausweisung von Umweltzonen obliegt den Ländern und Kommunen.

Oldtimer sind bedingt durch ihren Technikstand in besonderem Maße von feinstaubbedingten Fahrverboten bedroht. Dem Verbot stehen die geringen jährlichen Fahrleistungen der meist historischen Fahrzeuge (70% unter 1500 km) gegenüber, die zudem überwiegend außerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Die Fakten sprechen im Übrigen für sich, denn historische Fahrzeuge haben – durch Daten klar belegt – lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf die Luftqualität der Innenstädte. Vor diesem Hintergrund stellt sich das abzeichnende Fahrverbot als unverhältnismäßige Härte für alle Oldtimer-Enthusiasten dar. Die Möglichkeit der immer wieder in die Diskussion gebrachten Sondererlaubnisse birgt die Gefahr eines Flickenteppichs und einer vergleichbaren Diskussion wie beim Rauchverbot – nur hier bei den Oldtimern - in sich. Bürgernähe sieht anders aus.

Angesichts des wachsenden Wirtschaftsfaktors „Oldtimer“ (rund 4,8 Mrd. € und 55.000 Vollzeitbeschäftigte) und dem wichtigeren Umstand, dass es sich um ein Freizeitinteresse handelt und nicht nur den Besitzern von Oldtimern, sondern in unserem Land Freude bereitet, halte ich eine praktikable Regelung für Oldtimer für sinnvoll.

Die Initiative der Arbeitsgruppe für Verkehr der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welche die Bundesregierung gebeten hat, dass die federführenden Bundesministerien für Umwelt und Verkehr zusammen mit den zuständigen Landesministerien und kommunalen Spitzenverbänden eine geeignete Lösung erarbeiten, unterstütze ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wissmann